19.05.2015
Konkret soll eine Positivliste klarstellen, dass TTIP sich nicht auf die europäischen Gesundheitssysteme und die Heilberufe auswirken darf. Das Freihandelsabkommen dürfte die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigen, betonen die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in ihrer Mitteilung. „Die EU-Mitgliedstaaten müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten“, so die Forderung. Da Gesundheitsdienstleistungen besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert seien, dürfen sie nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Kritiker des TTIP befürchten, dass die bislang in den einzelnen EU-Staaten gültigen Richtlinien durch das Freihandelsabkommen teilweise verwässert werden könnten. So wäre es US-amerikanischen Investoren unter Umständen möglich, gegen nationale Standards zu klagen, wenn sie durch diese wirtschaftliche Nachteile befürchten. Dabei könnten sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen, was die Ärzte und Apotheker mit Blick auf die Gesundheitspolitik als erhebliches Risiko einstufen.
Aus ihrer Sicht würde das bisherige Niveau der Patientenversorgung in Deutschland durch eine noch stärkere Ökonomisierung nachhaltig gefährdet. Grundsätzlich dürften Kapitalinteressen medizinische Entscheidungen aber nicht beeinflussen. Im Gegensatz zum am Gemeinwohl orientierten Gesundheitswesen in Deutschland sei das US-amerikanische Gesundheitssystem stark marktwirtschaftlich geprägt und weniger solidarisch ausgerichtet. Die Schutzmechanismen des deutschen Gesundheitswesens dürften nicht durch Freihandelsabkommen aufgebrochen werden, fordern die Vertreter der Heilberufe. Gewinnorientierte Unternehmen dürften nicht davon profitieren, eigene Arztpraxen, Apotheken oder Medizinischen Versorgungszentren zu betreiben. Die Verfasser fordern daher die Bundesregierung auf, „das Gesundheitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungsverpflichtungen zu schützen“. Darüber hinaus sollen Gesundheitsleistungen nicht in den Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen fallen.
et/PZ/NK