09.08.2016
Verschluckte Gegenstände können den Magen-Darm-Trakt schädigen. Selbst wenn sie keine unmittelbaren Beschwerden verursachen, sollten Betroffene unbedingt einen Arzt aufsuchen. Dies gilt auch für große, feste Essensbrocken, die in der Speiseröhre stecken geblieben sind. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) hin. Eine neue Leitlinie fasst jetzt zusammen, wie Fremdkörper schonend wieder aus dem Körper gelangen.
„Erwachsene kommen am ehesten wegen eines in der Speiseröhre festsitzenden Fleischstücks in die Notaufnahme, während bei Kindern eher verschluckte Münzen oder Spielsachen im Vordergrund stehen“, berichtet Leitlinienkoordinator Professor Dr. med. Alexander Meining, Vorsitzender der DGVS-Sektion Endoskopie. Bei einem kompletten Verschluss der Speiseröhre könne es zu schwerwiegenden Schäden an der Schleimhaut kommen, so Meining. Er empfiehlt, in solchen Fällen stets medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Ärzte schaffen dann Abhilfe, indem sie das Hindernis sanft mit dem Endoskop in den Magen vorschieben und anschließend die Ursache der Verengung, meist eine Entzündung, abklären.
Hat ein versehentlich verschluckter Gegenstand die Speisröhre bereits passiert, gilt es für die Mediziner hingegen, abzuwägen. „Ob wir eingreifen müssen oder nicht, hängt vor allem von der Größe und Form des Fremdkörpers ab“, erklärt Meining. Bei kleinen, rundlichen Dingen, wie etwa Münzen oder Knöpfen, ist die Gefahr eher gering. Diese passieren den Magen-Darm-Trakt meist, ohne Schäden anzurichten, und verlassen ihn dann in den nächsten Tagen auf natürlichem Weg wieder. „Etwa ein Fünftel können wir mithilfe eines Endoskops bergen, und nur selten – bei weit weniger als einem Prozent – ist tatsächlich eine Operation notwendig“, sagt er Experte. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arzt einen festsitzenden Gegenstand mit dem Endoskop nicht erreichen kann oder dieser bereits Schäden verursacht hat.
Entsprechend der neuen Leitlinie sollten spitze, scharfe oder lange Gegenstände, wenn möglich, per Röntgenaufnahme lokalisiert und innerhalb von 24 Stunden endoskopisch entfernt werden. Auch Knopfbatterien, aus denen ätzende Flüssigkeiten austreten können oder die durch lokalen Stromfluss im feuchten Milieu die Schleimhaut schädigen, dürfen nicht im Körper verbleiben. Dasselbe gilt für Magnete, die sich – sofern es mehrere sind – über eine Darmschlinge hinweg anziehen und so die Darmwand schädigen können.
DGVS/NK