25.07.2018
Das Gesetz, für das am 25. Juli 2018 ein Referentenentwurf vorgestellt wurde, umfasst mehrere Aspekte der Versorgung. Insgesamt rechnet das Ministerium laut eigenen Angaben mit Mehrkosten für die Krankenkassen von mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr. Nach den Plänen aus dem BMG werden die Servicestellen zu Anlaufpunkten für ambulante Versorgung in Notfällen weiterentwickelt. Über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 sollen sie dabei rund um die Uhr erreichbar sein und – anders als bisher – auch Termine bei Haus- und Kinderärzten vermitteln. Parallel soll es ein entsprechendes Online-Angebot geben, wie das Ministerium auf seiner Internetpräsenz mitteilt.
Mehr Sprechzeiten per Gesetz
Um die fachliche Versorgung sicherzustellen, müssen Kassenärzte außerdem künftig mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechzeiten anbieten und damit fünf Stunden mehr als bislang. Bestimmte Gruppen von Medizinern, etwa Haus-, Kinder- und Frauenärzte, müssen dabei wenigstens fünf Wochenstunden als offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung abhalten. Über die Zeiten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren, die auch für die Überwachung zuständig sind. Zum Ausgleich sollen die Ärzte für bestimmte Leistungen mehr Geld erhalten, etwa für die Behandlung eines Patienten, der über eine Termin-Servicestelle vermittelt wurde. Ein Zusatzbudget ist zudem für Hausarztbesuche vorgesehen sowie für die Vermittlung eines Termins beim Facharzt durch einen Allgemeinmediziner. Auch die Versorgung von Notfällen während der Sprechzeiten sowie die Annahme von neuen Patienten werden besser entlohnt, so jedenfalls die Vorstellungen des Ministeriums.
Förderung für Landärzte
Eine besondere finanzielle Förderung ist für die ländliche Versorgung vorgesehen. Ärzte, die sich dort niederlassen, sollen festgelegte regionale Zuschläge erhalten. Wo dennoch eine Unterversorgung droht, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgefordert, eigene Praxen oder alternative Angebote einzurichten.
Eine weitere Neuerung betrifft die Digitalisierung: Spätestens ab 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Bis Ende dieses Jahres müssen einheitliche Standards feststehen, an denen sich die Kassen bei der Entwicklung ihrer Angebote orientieren sollen – das steht bereits heute im Gesetz. Langfristig sollen die Patienten auch mobil über ihr Smartphone oder ein Tablet Zugriff auf ihre Daten erhalten.
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