Gesundheit

Jeder fünfte Arbeitnehmer hat zu kurze Ruhezeiten

25.11.2019

Mindestens elf Stunden Ruhezeit sollen laut Arbeitszeitgesetz zwischen zwei Arbeitstagen liegen. Können Beschäftigte diese Pausen nicht einhalten, leiden sie häufiger unter gesundheitlichen Beschwerden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Besonders betroffen sind Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten.

Mindestens 11 Stunden Ruhezeit sollen laut Arbeitszeitgesetz zwischen zwei Arbeitstagen liegen.
Haben Beschäftigte zwischen zwei Schichten nicht ausreichend Ruhezeit, hat das häufig Folgen für die Gesundheit.
© Drazen Zigic/iStockphoto

In der aktuellen BAuA-Umfrage zeigte sich, dass 20 Prozent der über 6.700 befragten Vollzeitbeschäftigten mindestens einmal im Monat von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind. Am höchsten ist der Anteil im Gesundheitswesen: hier berichten 39 Prozent der dort Beschäftigten, dass sie mindestens einmal im Monat die gesetzlichen Ruhezeiten nicht einhalten können.

Rückenschmerzen, Schlafstörungen und Erschöpfung sind die Folge

Die Auswertung zeigt auch: Insgesamt haben Beschäftigte mit verkürzten Ruhezeiten mehr psychosomatische Beschwerden als Beschäftigte mit mindestens elfstündigen Ruhezeiten. Dazu zählen zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung. Auch die Work-Life-Balance verschlechtert sich signifikant. Die Studie macht deutlich, dass Mindestruhezeiten nach wie vor ein wichtiges und sinnvolles Instrument des Arbeitsschutzes sind. Die Autoren empfehlen, geltende Mindeststandards auch in Zukunft beizubehalten und vor allem die Länge der Ruhezeiten beziehungsweise die Ausnahmeregelungen und Abweichungen noch stärker in den Blick zu nehmen.

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Das Gesetz lässt jedoch Verkürzungen in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder beim Rundfunk zu. Auch durch Tarifverträge können abweichende Regelungen zustande kommen.

BAuA/NK

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