13.07.2015
Kinder werden kaum noch aus medizinischen Gründen beschnitten. Der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte empfiehlt heutzutage unblutige oder die Vorhaut erhaltende Methoden, um eine Vorhautverengung, medizinisch Phimose genannt, zu behandeln.
Stellt der Arzt eine Vorhautverengung fest, gilt die Beschneidung nicht mehr als Routinebehandlung. Es gibt mittlerweile schonendere Möglichkeiten, eine Phimose zu behandeln. Bei einem Großteil der Kinder genügt eine vier- bis sechswöchige Therapie mit kortison- oder östrogenhaltigen Salben. Reicht dies nicht aus, kann man eine plastische Operation durchführen lassen, bei der die Vorhaut erhalten bleibt. Die gesamte Vorhaut zu entfernen, ist nur selten nötig: zum Beispiel bei besonders schweren Formen der Vorhautverengung oder wiederkehrenden Eichel- und Vorhautentzündungen. Treibt die Vorhaut beim Urinieren ballonartig auf, entscheidet der Arzt individuell, ob eine Beschneidung sinnvoll ist.
Bei einer Phimose lässt sich die Vorhaut nicht oder nur unter Schmerzen über die Eichel ziehen. Bei Neugeborenen und Kleinkindern ist dies ganz normal. Die Eichel wird auf diese Weise ganz natürlich geschützt. Deshalb wird davon abgeraten, die Vorhaut gewaltsam zurückzuziehen. Das sensible Gewebe könnte dabei verletzt werden und vernarben. Durch solche Manipulationen kann sogar erst eine Vorhautverengung entstehen. Im Alter von zwei Jahren kommt bereits die Hälfte aller Jungen ohne den natürlichen Schutz aus. Bei einigen Jungen dauert es bis zur Pubertät. Wer unsicher ist, klärt am besten mit einem Arzt, ob eine medizinische Behandlung nötig ist.
LF