14.02.2014
Inwieweit halten Strafen Täter davon ab, erneut Straftaten zu begehen? Wie groß die abschreckende Wirkung von Knast und Co. sind, haben Wissenschaftler aus Göttingen und Freiburg untersucht.
Anhand von Eintragungen im Bundeszentralregister hat das Forscherteam untersucht, ob sich Straffällige nach einer Strafe oder einer Entlassung aus der Haft legal bewähren, also nicht mehr rückfällig werden. Das Ergebnis: Für die meisten bleibt die strafrechtliche Ahndung ein einmaliges Ereignis. Nur 34 Prozent, also in etwa jeder Dritte, der Bestraften oder aus der Haft Entlassenen werden innerhalb von drei Jahren erneut straffällig. "Erwartungsgemäß ist das Rückfallrisiko bei Jugendlichen am höchsten und bei Frauen geringer als bei Männern. Mit der Anzahl der Vorstrafen nimmt auch die Rückfallrate zu", sagt Professor Dr. Jörg-Martin Jehle vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen. Die aus der Haft Entlassenen wiesen ein höheres Rückfallrisiko auf als diejenigen mit milderen Sanktionen, wie Geldstrafe oder jugendrichterlichen Sanktionen.
Betrachtet man bei den Wiederverurteilungen die Art von Straftaten, zeigen sich deutliche Unterschiede: "Nach drei Jahren weisen die Straßenverkehrsstraftäter – ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis – und die wegen Tötungsdelikten Verurteilten mit ungefähr 20 Prozent die niedrigsten Rückfallraten auf", erklärt Jehle. Dagegen würden über die Hälfte aller Täter von Raubdelikten und schweren Formen des Diebstahls rückfällig. Bei Tätern mit sexuellen Gewaltdelikten werden nach sechs Jahren drei Prozent wegen eines erneuten sexuellen Gewaltdelikts und 12 Prozent wegen jeder Art von Gewalt- und Sexualdelikten wieder verurteilt.
RF