Gesetzlich Krankenversicherte mussten noch nie so oft wie heute Zuzahlungen für Nachahmer-Präparate, sogenannte Generika, leisten. Das hat der Verband der Generika- und Biosimilar-Unternehmen Pro Generika auf Basis von aktuellen Auswertungen eines Marktforschungsunternehmens festgestellt.
Diesen Auswertungen zufolge lag der Anteil der zuzahlungsbefreiten Generika im Herbst 2007 noch bei 30 Prozent. Seit Jahren sei jedoch ein steter Rückgang zu beobachten. Im September 2014 wurde mit 6,9 Prozent der niedrigste Stand seit Einführung der Zuzahlungsbefreiung erreicht, heißt es.
Arzneimittelhersteller haben laut Pro Generika grundsätzlich die Möglichkeit, die Patienten von der Zuzahlung zu entlasten, wenn sie ihre Preise um 30 Prozent unter den vom GKV-Spitzenverband festgelegten Festbetrag senken. Allerdings bleibe vielen Generika-Unternehmen hierzu kein Spielraum, da die regelmäßige Senkung der Festbeträge durch den Spitzenverband dem entgegenstehen würde.
Davon profitierten vor allem die Kassen, so Pro Generika. Schließlich würden durch die Absenkung der Festbeträge die Erstattungspreise für Generika sinken und obendrein würden die Patienten zur Zuzahlung aufgefordert. Pro Generika zufolge wird zum Beispiel bei einer Packung des Cholesterinsenkers Simvastatin – für die der Hersteller gemäß Festbetrag maximal 0,76 Euro erstattet bekommt – ohne Berücksichtigung zusätzlicher Rabatte aus Rabattverträgen – eine Patientenzuzahlung von fünf Euro fällig.