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Ärzte: in 2015 weniger Behandlungsfehler

16.03.2016

Die Bundesärztekammer hat in einer Pressekonferenz in Berlin die Behandlungsfehler-Statistik für das Jahr 2015 vorgestellt. Den Daten der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen zufolge sind die Zahl der Sachentscheidungen sowie die Zahl der festgestellten Fehler im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.

Die Bundesärztekammer hat in einer Pressekonferenz in Berlin die Behandlungsfehler-Statistik für das Jahr 2015 vorgestellt.
Ein Grund für Behandlungsfehler ist die stetig wachsende Zahl von Patienten in Kliniken und Praxen.
© Bergringfoto - Fotolia

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben im Jahr 2015 bundesweit über insgesamt 7.215 mutmaßliche Behandlungsfehler entschieden. Im Vorjahr waren es 7.751 Entscheidungen gewesen. 2015 lag in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler vor gegenüber 2.252 im Jahr 2014. In 1.774 Fällen wurde ein Anspruch auf Entschädigung anerkannt, weil ein Gesundheitsschaden auf einen Behandlungsfehler zurückging bzw. der Patient mangelhaft über Risiken aufgeklärt wurde. In 358 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachter-kommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer betonte, dass die Ursachen für Behandlungsfehler komplex sein können. Als einen Grund nannte er den stetig wachsenden Behandlungsdruck in Kliniken und Praxen. So habe sich die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht. Im stationären Sektor seien 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt worden. Crusius: "Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler - auch in der Medizin. Wir gehen aber offen mit unseren Fehlern um, wir lernen aus Ihnen und wir verhelfen betroffenen Patienten zu ihrem Recht."

RF

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