Apotheker Rüdiger Freund
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26.04.2021
„Wenn jemand nachts zur Notdienst leistenden Apotheke unterwegs ist, ist dies rechtlich zulässig“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. In der als Corona Notbremse bekannten Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes ist ausdrücklich erwähnt, dass jemand, der medizinische Hilfe benötigt, das Haus auch nach 22 Uhr verlassen darf. Lesen Sie dazu auch den Beitrag Diese Regeln gelten ab einer Inzidenz von 100 auf aponet.de.
Overwiening: „Die Apotheken sind in Notsituationen unverzichtbar für die Arzneimittelversorgung. Sei es, weil nachts Rezepte aus dem ärztlichen Notdienst beliefert werden müssen, oder weil Patientinnen oder Patienten nachts dringend rezeptfreie Arzneimittel brauchen.“
Das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ist am 24. April in Kraft getreten. Dort sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen sowie deren Ausnahmen geregelt. Eine dieser Ausnahmen ist die Abwendung von Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfällen.
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