29.05.2015
„Es ist richtig und gut, dass alle Versicherten, die mindestens drei Arzneimittel einnehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan bekommen sollen. Aber die reine Auflistung von Arzneimitteln ist kaum etwas wert, wenn keine Medikationsanalyse erfolgt", sagte Schmidt. Dazu gehöre, dass die Medikation systematisch auf Wechselwirkungen und andere Risiken überprüft wird und für erkannte Probleme Lösungen zwischen Arzt und Apotheker abgestimmt werden. "Die Liste allein bringt den Patienten nicht mehr Arzneimitteltherapiesicherheit."
Die Medikationsanalyse, so Schmidt weiter, sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne. Offensichtlich scheue die Politik deswegen den entscheidenden Schritt, sie gemeinsam mit dem Medikationsplan einzuführen. „Die Bundesregierung hat sich selbst zum Ziel gesteckt, die Zahl der Todesfälle und Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, die auf Arzneimittelprobleme zurückgehen. Dieses Ziel wird sie so nicht erreichen." Auch beim Medikationsplan selbst sieht Schmidt noch technische Ungereimtheiten. Das Gesetz sehe bislang kein verbindliches Verfahren unter routinemäßiger Einbindung der Apotheken vor, das sicherstelle, dass alle Medikamente eines Patienten – auch die nicht verschreibungspflichtigen – im Medikationsplan erfasst werden. Ein unvollständiger Medikationsplan erfülle seinen Zweck aber nicht.
Der ABDA-Präsident hofft, dass die gravierenden Lücken des Kabinettsentwurfs im Lauf des parlamentarischen Verfahrens noch geschlossen werden: „Da muss die Vernunft siegen. Es wäre fatal, wenn man die Chance auf eine echte Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit jetzt nicht nutzen würde. Die Leidtragenden wären die Patienten."
ABDA