28.05.2015
Das Bundeskabinett hat das sogenannte E-Health-Gesetz abgesegnet. Von dem darin verankerten Medikationsplan sollen mehr Menschen profitieren als anfangs geplant. So sollen künftig all jene Patienten Anspruch auf eine solche Auflistung bekommen, die mindestens drei rezeptpflichtige Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Ursprünglich hatten Union und SPD die Grenze bei fünf Präparaten gezogen.
Ab Oktober 2016 haben Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, den sie zunächst in Papierform erhalten. Mittelfristig soll er dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden können. "Wir wollen, dass ein Arzt direkt sehen kann, welche Medikamente sein Patient gerade einnimmt", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe nach der Abstimmung im Kabinett. Auf diese Weise könnten gefährliche Wechselwirkungen verhindert werden. Der Kabinettsentwurf sieht keine Einbindung der Apotheker in die Erstellung und Aktualisierung der Medikationspläne vor. Diese Aufgabe bleibt den Ärzten vorbehalten. Apotheker sollen nur auf die Arzneimittelliste zugreifen können, "soweit Veranlassung dazu besteht", heißt es in dem Entwurf.
Aufführen soll der Medikationsplan neben rezeptpflichtigen Präparaten auch die ohne Rezept erhältlichen Medikamente eines Patienten sowie Medizinprodukte, sofern sie für die Medikation von Bedeutung sind. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte aus diesem Grund zuletzt darauf gedrängt, auch die Apotheker in die Erstellung der Listen einzubeziehen. Auch die Bundesärztekammer hatte darauf hingewiesen, dass Versicherte freiverkäufliche Präparate "in der Regel ohne Kenntnis des Arztes und häufig auch nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einem Arztbesuch erwerben". Apotheker sollten daher die rezeptfreien Arzneimittel in die Liste einpflegen. Die Koalition haben diese Argumente offenbar nicht überzeugt.
sch/PZ/RF