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Arzneimittelzuzahlungen 2015 weiter gestiegen

26.04.2016

Die Zuzahlungen für Arzneimittel zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen stiegen 2015 auf fast 2,1 Mrd. Euro pro Jahr an. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort: 2013 waren es noch 1,98 Mrd. Euro, 2014 schon 2,03 Mrd. Euro, und 2015 nun 2,08 Mrd. Euro.

Bei Medikamenten, die der Arzt auf Kassenrezept verordnet hat, müssen die Patienten in der Apotheke meist eine Zuzahlung leisten.
Bei Medikamenten, die der Arzt auf Kassenrezept verordnet hat, müssen die Patienten in der Apotheke meist eine Zuzahlung leisten.
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Der Anstieg betrifft auch die durchschnittliche Zuzahlung pro ärztlich verschriebenem Medikament für gesetzlich krankenversicherte Patienten: Diese hat sich von 2,60 Euro in 2013 über 2,70 in 2014 auf 2,80 Euro im Jahr 2015 erhöht. In diesen Wert sind zuzahlungsfreie Medikamente und Patienten mit Zuzahlungsbefreiung eingerechnet. Diese Zahlen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Vorfeld des 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin berechnet. Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen.

Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag. Krankenkassen können Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, z.B. bei 30-prozentiger Unterschreitung eines Festbetrages und bei Rabattverträgen. Insbesondere chronisch kranke Patienten können sich nach Überschreitung einer Belastungsgrenze auf Antrag bei ihrer Kasse von allen Zuzahlungen befreien lassen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wie hoch Ihre persönliche Belastungsgrenze ist, sagt Ihnen der Zuzahlungsrechner von aponet.de.

DAV

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