19.09.2012
Das BfArM kommt in der neuesten Ausgabe des Bulletins zur Arzneimittelsicherheit zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit von Paracetamol bei der Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen hinreichend belegt ist. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird keine klinisch relevante Leberschädigung beobachtet. Auch ein erhöhtes Risiko für Asthma oder Hodenprobleme bei Kindern, deren Mütter den Wirkstoff in der Schwangerschaft eingenommen hatten, könne auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht angenommen werden. Das BfArM betont, dass Paracetamol, wie andere Schmerzmittel auch, nur in der niedrigsten wirksamen Dosierung und über den kürzesten, zur Symptomkontrolle erforderlichen Zeitraum sowie in der Schwangerschaft nur bei dringender Notwendigkeit angewendet werden sollte.
Für die Patienten ist es wichtig, dass sie paracetamolhaltige Arzneimittel gemäß den Anweisungen in der Packungsbeilage einnehmen. So ist die sichere Anwendung dieser Arzneimittel gewährleistet“, sagt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie.
BPI/RF