14.11.2016
In Deutschlands Apotheken arbeiten knapp 155.000 Beschäftigte, fast drei Viertel von ihnen sind pharmazeutisches Personal. „Apotheken bieten familienfreundliche Arbeitsplätze - gerade auch in ländlichen Gebieten, in denen das Arbeitsplatzangebot nicht üppig ist. Viele dieser Arbeitsplätze werden aber in Gefahr geraten, wenn die Politik keine Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zieht, die Arzneimittelpreisbindung für den ausländischen Versandhandel aufzuheben." Davor warnte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker.
Wenn der Gesetzgeber nicht konsequent und zeitnah den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unterbinde, so Becker weiter, würden viele Apotheken aufgrund des Preiswettbewerbs auf mittlere Sicht schließen, und Arbeitsplätze gingen verloren. Ohnehin würden viele geplante Einstellungen schon jetzt nicht mehr vorgenommen. Noch im Mai 2016 hatte eine Umfrage unter Apothekeninhabern ergeben, dass knapp die Hälfte der Apotheken vorhaben, mittelfristig weitere Arbeitsplätze zu schaffen. „Aber das EuGH-Urteil (aponet.de berichtete) hat das Investitionsklima so abrupt abgekühlt, dass die meisten Apotheken ihre Personalplanung auf Eis legen. Das ist sowohl für die Patientenversorgung als auch für den Arbeitsmarkt eine schlechte Nachricht. Wenn eine Entscheidung auf europäischer Ebene sich so negativ auf einen Wirtschaftszweig in Deutschland auswirkt, kann das nicht richtig sein. Deshalb setzen wir darauf, dass der Gesetzgeber die Situation mit einem generellen Versandhandelsverbot für Rezeptmedikamente wieder gerade rückt“, so Becker weiter.
Zum Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken die in Deutschland geltende Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Medikamente unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. Als Reaktion wird jetzt ein generelles Versandhandelsverbot diskutiert, das die Apothekerschaft begrüßt. Rezeptfreie Arzneimittel wären vor diesem Verbot nicht betroffen.
ABDA