11.03.2016
Seit Ende Januar 2016 haben die Terminservicestellen den Betrieb aufgenommen. Sie sollen dafür sorgen, dass Kassenpatienten zügig einen Termin beim Facharzt erhalten. Am besten kontaktiert man dazu die zuständige Stelle im eigenen Bundesland. Wie man diese erreicht, zeigt eine Übersicht im Internet.
Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt zu vermitteln. Zentraler Punkt dabei sind die regionalen Terminservicestellen. Das Bundesgesundheitsministerium präsentiert auf seiner Website eine interaktive Karte, über die man leicht die Kontaktdaten seiner örtlichen Terminservicestelle ermitteln kann. Hier finden sich die jeweilige Telefonnummer und Angaben zu den Servicezeiten.
Laut Auswertung mehrerer Kassenärztlicher Vereinigungen wurden die Terminservicestellen in den ersten vier Wochen des Betriebs eher verhalten genutzt. Überdies erfüllten viele der Anrufer nicht die Voraussetzungen für die Terminvermittlung. Dieser Service richtet sich nur an gesetzlich Krankenversicherte, die eine als dringlich gekennzeichnete Überweisung zu einem Facharzt erhalten haben. Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt benötigt der Patient dagegen keine Überweisung, um den Terminservice nutzen zu können. Fachärzte, zu denen grundsätzlich nicht vermittelt wird, sind Psychotherapeuten, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Hausärzte sowie Kinder und Jugendärzte. Auch für Routineuntersuchungen oder Bagatellerkrankungen ist die Vermittlungsstelle nicht zuständig.
Mehr über den Terminservice erfahren Sie im Beitrag Neues Gesetz: Facharzttermin innerhalb von vier Wochen auf aponet.de oder auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de/html/terminservicestellen.php.
RF
Umfrage zu Terminservicestellen
Der Patientenbeauftrage der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, bittet um Mithilfe. Er ruft Patienten, die bereits Erfahrung mit einer Terminservicestelle gemacht haben, dazu auf, an einer kurzen, anonymen Umfrage teilzunehmen. Sie befindet sich auf der Website des Patientenbeauftragten:
www.patientenbeauftragter.de/umfrage