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29.01.2021
Seit einigen Tagen gilt bundesweit eine verschärfte Maskenpflicht: Beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nur noch OP- oder FFP2-Masken getragen werden, da sie besser vor einer Ausbreitung des Coronavirus schützen als Stoffmasken. Da Hartz-IV-Empfänger für medizinische Produkte nur einen geringen Betrag pro Monat erhalten, sollen sie nun auch mit kostenlosen FFP2-Masken versorgt werden, wie die Bundesregierung am gestrigen Donnerstag ankündigte.
Die Leistungsbezieher sollen ebenso wie die Risikopatienten Briefe von ihren Krankenversicherungen erhalten und können diese dann in den Apotheken zusammen mit ihrem Personalausweis in 10 FFP2-Masken einlösen. Es soll dabei keine „Schutzgebühr“ fällig werden. Die neue Verteilaktion werde laut den Ministern bald starten. Fraglich ist dabei jedoch, wie schnell die Kassen die Briefe an die 5 Millionen Bedürftigen versenden können. Spahn kündigte aber an, dass die Kassen die Briefe „zügig“ versenden werden.
Apotheker sind empört: Honorar soll gekürzt werden
Gleichzeitig kündigte Spahn an, wegen der Preisentwicklung bei FFP2-Masken eine Absenkung des Apothekenhonorars zu prüfen. Aktuell erhalten Apotheker sechs Euro je Maske, die sie an Risikopatienten verteilen. Dieses Honorar sei Anfang Dezember mit dem Eindruck der damaligen Marktlage festgelegt worden. Jetzt hätte sich die Marktlage entspannt, so Spahn. „Ich gehe davon aus, dass wir einen deutlich niedrigeren Preis in der Verordnung ansetzen können.“ Auch die Vergütung der Apotheken für die Masken für Risikopatienten solle nochmals überprüft und angepasst werden.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening ist verärgert über diese Pläne und erinnert in einer Mitteilung daran, welche Leistungen die Apotheker seit Beginn der Coronavirus-Krise erbringen: „Trotz Lieferengpässen und Lockdowns haben sie die flächendeckende Arzneimittelversorgung jederzeit gesichert.“ Die „Herkulesaufgabe“, zig Millionen FFP2-Masken zu beschaffen, vorzufinanzieren und kostenlos an Risikopatienten abzugeben, gehöre dazu. Was die Vergütung betrifft, will Overwiening eine Absenkung des Honorars nicht dulden. „Dabei haben sie natürlich auf Basis der zugesagten Vergütung kalkuliert. Jetzt inmitten der zweiten Phase der Maskenverteilung über eine abrupte Honorarkürzung zu sprechen, ist für die Kolleginnen und Kollegen ein fatales Signal und erschüttert ihr Vertrauen in die Zusagen der Politik.“
Die neue Aufgabe der Apotheker, die Masken-Versorgung von Grundsicherungsempfängern, hält die ABDA aber für einen „richtigen und wichtigen Schritt“. Für die Apotheken sei es auch ein Stück gesellschaftliche Verantwortung, das zu gewährleisten. Allerdings müsse man abwarten, „wie der Markt preislich reagiert“, wenn weitere 50 Millionen hochwertige Schutzmasken gebraucht werden. Die ABDA hofft auch, dass die Aussendung der Berechtigungsscheine der Krankenkassen nun schneller vorankomme. Bislang haben die gesetzlichen Krankenversicherungen noch immer nicht alle Risikopatienten und Senioren mit den erforderlichen Bezugsscheinen versorgt.