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01.06.2023
Schon im Mai 2019 wurde beschlossen, dass die Fruchtbarkeitserhaltung durch Kryokonservierung eine Kassenleistung werden soll. Bevor dies in der Praxis der Fall ist, muss der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie die medizinischen Einzelheiten festlegen. Für Spermien, Hodengewebe und Eizellen ist eine solche Richtlinie im Februar 2021 in Kraft getreten, seit Juli 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Im November 2022 bekam die Richtlinie eine Erweiterung für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Danach müssen eigentlich innerhalb eines halben Jahres Rahmenbedingungen für die Abrechnung der Leistung geschaffen werden. „Ich wundere mich, dass die gesetzliche Umsetzungsfrist von sechs Monaten in diesem Fall einfach gerissen wird, obwohl der Beschluss bereits vorliegt. Aber es scheint ja keinerlei Konsequenzen zu haben – außer für die betroffenen Frauen, die diese Leistung im Mai und Juni immer noch privat zahlen sollen“, sagte Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Die Stiftung hilft betroffenen Frauen, ihr Recht einzufordern, und rät ihnen, vor der Kryokonservierung von Eierstockgewebe einen Antrag auf Kostenübernahme bei den Krankenkassen zu stellen. Sollte die Krankenkasse dies ablehnen, könne man vor dem Sozialgericht die Fristüberziehung als Argument anführen.
Die Aufbewahrung von Eierstockgewebe bringt für junge Frauen den Vorteil mit sich, dass dafür nur ein kleiner Eingriff nötig ist, ohne eine vorherige hormonelle Stimulation wie bei der Gewinnung von Eizellen. Das Gewebe kann später wieder eingesetzt werden und ermöglicht eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg. Allerdings eignet sich das Verfahren nur, wenn keine Gefahr besteht, dass sich in den Eierstöcken Krebszellen befinden.