29.01.2014
Medikamente, deren Verfalldatum abgelaufen ist, sollten nicht mehr angewendet werden – selbst wenn sie noch einwandfrei aussehen. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin.
Immer wieder werde behauptet, dass man Medikamente auch nach Ablauf des Verfalldatums ohne Risiko einnehmen kann. „Das ist schlicht falsch“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA. Denn Verfalldaten seien keine bloße Empfehlung. Juristisch ist die Sachlage klar: Die Angabe des Verfalldatums ist Teil der Zulassung des Arzneimittels. Nach dem Arzneimittelgesetz verliert ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit, wenn das Verfalldatum überschritten ist. "Abgelaufene Medikamente gehören deshalb in den Müll", erklärt der Apotheker.
Die Beurteilung von abgelaufenen Arzneimitteln ist selbst für Apotheker als Arzneimittelexperten in den meisten Fällen nur nach chemischer Analyse des jeweiligen Medikaments oder Literaturrecherche zu Abbauprodukten möglich. Beides ist aufwändig und der Nutzen dürfte den Aufwand nur in Ausnahmefällen rechtfertigen. Verlässliche Angaben der Hersteller zu einer Nutzung von Medikamenten nach Ablauf des Verfalldatums gibt es kaum.
Generell gilt das Verfalldatum nur für ungeöffnete Verpackungen. Ist eine Packung angebrochen, kann sich die Aufbrauchfrist je nach Präparat auf wenige Wochen verkürzen. Diese Aufbrauchfrist ist beispielsweise bei Augentropfen zu beachten. Bei ihnen kann es bei längerer Lagerung zu einer Verunreinigung mit Bakterien oder Viren kommen, dadurch kann sich das Auge infizieren.
ABDA/RF