17.09.2012
Die Angabe "Verwendbar bis …" auf Arzneimittelverpackungen ist ein Verfalldatum und kein Mindesthaltbarkeitsdatum wie auf Lebensmitteln. Woran man ein verfallenes Medikament außerdem erkennt, erklärt Apotheker Dr. Richard Klämbt, Präsident der Apothekerkammer Bremen, in der <link>aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten vom 15. September 2012.
"Mit Erreichen des Verfalldatums könnte sich der Wirkstoff des Arzneimittels abbauen", weiß Klämbt. "Dadurch können unkalkulierbare Unterdosierungen auftreten. Bei zu langer Lagerung bilden sich mitunter auch Nebenprodukte, die für den Organismus schädlich sein können."
Oft verrät ein unangenehmer oder ungewöhnlicher Geruch, dass mit dem Arzneimittel etwas nicht stimmt. Aber nicht immer muss solch ein Duft Sorgen machen. Klämbt: "So entsteht manchmal ein Essiggeruch bei Schmerzmitteln, die Acetylsalicylsäure enthalten. Nach Schwefel kann der Blutdrucksenker Captopril riechen. Fischgeruch kommt mitunter beim Antibiotikum Erythromycin vor. Manche Medikamente gegen Diabetes oder Bluthochdruck können einen muffigen Geruch entwickeln." Im Zweifelsfall sollten Patienten ihrem Apotheker die Medikamente im wahrsten Sinne des Wortes unter die Nase halten.
Es muss nicht unbedingt der Geruch sein, der auf ein verfallenes Arzneimittel hinweist. Bei Flüssigkeiten können Trübungen auftreten, auf Dragees können sich Risse bilden und eine Salbe kann sich in zwei Phasen zersetzen. Hier ist der Gang zum Apotheker auf jeden Fall angezeigt.
NAI