06.05.2014
Demnach haben die MDK im Jahr 2013 rund 14.600-mal ein Gutachten infolge eines vermuteten Behandlungsfehlers erstellt. Das sind gut 2.000 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der bestätigten Fehler ist dagegen gesunken. Knapp 3.700-mal kamen die Gutachterinnen und Gutachter des MDK zu dem Ergebnis, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag. Im Jahr zuvor waren es noch 3.900 Fälle gewesen. Ob dies ein Trend oder eine zufällige Schwankung sei, bleibe abzuwarten, so Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Dass die Zahl der Beschwerden zugenommen habe, führt er auf die Aufklärungsarbeit der vergangenen Jahre und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit, aber auch auf das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück.
Von den 14.585 Behandlungsfehlervorwürfen richteten sich 10.183 Fälle, also knapp 70 Prozent, gegen Krankenhäuser. Die restlichen Fälle betrafen niedergelassene Ärzte. Wie schon in den Vorjahren wurden die meisten Vorwürfe im Zusammenhang mit Operationen erhoben. Die chirurgischen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und die Allgemeinchirurgie waren am häufigsten konfrontiert, gefolgt von Zahnmedizin und Gynäkologie. "Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege und in der Zahnmedizin bestätigt", erläutert Professor Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern. "Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität insgesamt oder auf besonders fehlerträchtige Facharztgruppen oder Behandlungen sind aber nicht möglich", so Zobel. Bei den vorgestellten Zahlen handele es sich um absolute Zahlen, die in Relation zur Gesamtzahl der Behandlungen im jeweiligen Fach gesehen werden müssten.
MDS/FH