31.07.2014
Für drei Quartale wurde die Pauschale schon an die Apotheken ausgezahlt, für das vierte Quartal seit Fondsgründung werden derzeit die notwendigen Daten erfasst. „Der Nacht- und Notdienst der Apotheken sichert die flächendeckende Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Die Zuschüsse für geleistete Nachtdienste stärken vor allem die Apotheken im ländlichen Raum, da sie häufiger in Dienstbereitschaft sind als Apotheken in der Stadt.“ Der Nacht- und Notdienstfonds übernehme diese Aufgabe seit einem Jahr auf sehr professionelle und kostengünstige Art und Weise. Im Gesundheitswesen sei der Fonds laut Becker bereits heute eine anerkannte Institution und stehe als erfolgreicher Dienstleister für Apotheken von Apotheken.
Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) hatte den Fonds ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen; sein jährliches Ausschüttungsvolumen war mit 120 Mio. Euro beziffert worden. Unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit verwaltet der DAV den Notdienstfonds. Finanziert wird die Pauschale über einen Festzuschlag pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Höhe von 16 Cent. Die Landesapothekerkammern bestätigen dem Fonds jeweils die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Jede Nacht, jeden Feiertag und jedes Wochenende versorgen rund 1.400 Apotheken etwa 20.000 Patienten.
Weitere Informationen dazu im Internet unter www.dav-notdienstfonds.de.
DAV