27.11.2015
Laut Entwurf zum E-Health-Gesetz sollen Apotheker keine Medikationspläne für Patienten erstellen. Im Vorfeld der Verabschiedung dieses Gesetzes kämpfen Deutschlands Apotheker jedoch weiter für mehr Mitsprache. Sie weisen darauf hin, dass die mehr als 18.000 Rabattverträge der Krankenkassen jeden Medikationsplan von Millionen chronisch kranken Patienten untauglich machen können, wenn der Apotheker nicht von Anfang an in dessen Erstellung einbezogen wird.
Der Grund: Das vom Arzt verordnete Arzneimittel muss in der Apotheke oft gegen ein preiswertes Rabattarzneimittel ausgetauscht werden, das anders heißt, auch wenn der Wirkstoff derselbe ist. Dazu kommt: Die Selbstmedikation - fast 40 Prozent aller Arzneimittel mit mehr als 500 Millionen Packungen pro Jahr - kennt nur der Apotheker, bei dem der Patient sein Rezept einlöst, aber eben auch rezeptfrei "bedient" wird. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses zum E-Health-Gesetz aufmerksam.
"Der richtige Weg ist, jedem Patienten selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sein Medikationsplan beim Arzt oder Apotheker erstellt wird", sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "Ein Wahlrecht des Patienten erhöht seine Motivation mitzumachen und damit auch den Erfolg des Projekts." Fakt sei, so Schmidt, dass 9 von 10 Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen, eine Stammapotheke haben. "In der Stammapotheke weiß man, was der Patient wirklich bekommt - ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies Präparat. Dieser Vorteil ist unschlagbar für jeden Medikationsplan." Allein im Jahr 2014 wurden fast 350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben.
ABDA