Gesellschaft

Die wichtigsten Fragen rund um die Rente

RF/NAS  |  13.08.2024

Wie viel darf ich hinzuverdienen? Wie sieht es mit den Beiträgen zur Krankenversicherung aus? Und was ist, wenn ich ins Ausland umziehe? aponet.de beantwortet die zehn wichtigsten Fragen rund um das Thema Rente.

Frau mit einem Taschenrechner in der Hand.
Rund um die Rente ergeben sich bei vielen Menschen Fragen. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst.
© CentralITAlliance/iStockphoto
  1. Wann darf ich in Rente gehen?
    Im Jahr 2012 hob der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre an, jedoch nicht auf einmal. Es steigt seitdem schrittweise je nach Geburtsjahrgang um ein bis zwei Monate pro Jahr. Für Arbeitnehmer ab dem Jahrgang 1964 gilt dann erstmals das Rentenalter von kompletten 67 Jahren. Sie müssen also bis 2031 auf ihren Renteneintritt hinarbeiten.

    Soweit die Regel, die natürlich auch Ausnahmen kennt. Das Alter, ab dem frühestmöglich ein Rentenbezug möglich ist, liegt bei 63 Jahren. Wer in diesem Alter mindestens 35 für die Rentenversicherung anrechenbare Jahre nachweist, kann in Rente gehen – muss allerdings hohe Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat, den jemand früher in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Das wären bei einem Renteneintritt mit 63 also insgesamt 14,4 Prozent Einbußen gegenüber seiner Regelrente, auf die er mit 67 Jahren Anspruch hat.
     
  2. Wie viel darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
    Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt dies auch für vorgezogene Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten andere Bestimmungen, die jedes Jahr neu festgelegt werden. Diese sind hier nachzulesen.
     
  3. Muss ich von meiner Rente Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen?
    Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen von ihrer Rente Beiträge zahlen. An diesen beteiligt sich der Rentenversicherungsträger.
     
  4. Wie erfahre ich, wie viel Rente ich erhalte?
    Darüber informiert die Renteninformation, eine schriftliche Übersicht der Deutschen Rentenversicherung, die einmal jährlich per Post versendet wird. Ab dem 55. Geburtstag erhält  alle drei Jahre die sogenannte Rentenauskunft per Post. Sie enthält eine Übersicht über alle Versicherungszeiten und Angaben, wie hoch die Rente voraussichtlich ausfallen wird. Darüber hinaus bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite einen Online- Rentenhöhenrechner an. 
     
  5. Bekomme ich meine Rente auch ins Ausland überwiesen?
    Wer sich nur vorübergehend in einem anderen Land aufhält, etwa für eine längere Urlaubsreise, erhält seine gesetzliche Rente ausgezahlt wie bisher. Wer dauerhaft umzieht, muss sich vorher genau informieren: Wer in ein Land der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz auswandert, bekommen Sie ebenfalls die volle Rente. Bei allen anderen Ländern kann es zu Einschränkungen kommen.
     
  6. Ich war einige Jahre arbeitslos. Wird diese Zeit auf die Höhe der Rente angerechnet?
    Wer arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld erhält, für den zahlt die Bundesagentur für Arbeit in aller Regel die Rentenversicherungsbeiträge. Neben Arbeitslosigkeit erkennt die Rentenversicherung auch weitere Zeiten und Umstände an. Dazu zählen unter anderem 
     
  7. Werden Kindererziehungszeiten angerechnet?
    Als Versicherungszeiten werden nicht nur Zeiten als Arbeitnehmer angerechnet, in denen Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Viele weitere Zeiten und Umstände erkennt die Rentenversicherung an. Dazu zählen unter anderem: Zeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag, Zeiten der häuslichen Pflege zum Beispiel eines Angehörigen, Zeiten des Pflicht-Wehr- beziehungsweise -Zivildienstes, Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen zum Beispiel Krankengeld.
     
  8. Gibt es Gründe, dass es Abschläge auf meine Rente gibt?
    Abzüge gibt es zum Beispiel, wenn die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorzeitig beansprucht wird. Die Obergrenze für den maximalen Abschlag liegt aktuell bei 14,4 Prozent. Wer ausrechnen möchte, wie viel Rente vorzeitig bezogen werden kann und wie hoch die Abschläge ausfallen würden, kann dies mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung berechnen.
     
  9. Muss ich meine Rente beantragen oder erhalte ich sie automatisch?
    Alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen beantragt werden. Sie werden grundsätzlich nicht "von Amts wegen" gezahlt.
     
  10. Gibt es einen Rentenausweis?
    Den gibt es. Mit dem Ausweis lassen sich unter Umständen Vergünstigungen beim Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen in Anspruch nehmen. Den Ausweis erhalten Rentner mit der jährlichen Mitteilung über die Anpassung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

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