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Teil 1: Finanzierung von Kinderhospizen

03.09.2013

Im ersten Teil der siebenteiligen Serie "Bürger fragen, Politiker antworten" der Initiative "Gesundheit wählen" geht es um die Finanzierung von Kinderhospizen. Wie in jeder Folge beziehen die fünf gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen Stellung zu der Bürgerfrage.

Logo der Serie "Bürger fragen, Politiker antworten"
Die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen beantworten ausgewählte Bürgerfragen (von links: Karl Lauterbach (SPD); Biggi Bender (Bündnis 90/Die Grünen); Heinz Lanfermann (FDP); Martina Bunge (DIE LINKE); Jens Spahn (CDU)).
© Fotocollage: aponet.de; einzelne Copyrights: s.u.

Professor Dr. Karl Lauterbach MdB, SPD:

Die jetzigen Regelungen sind in enger Absprache mit den Verbänden im Hospizbereich getroffen worden. Es ist allerdings Aufgabe der Politik, immer wieder einmal zu prüfen, ob gesetzliche Regelungen weiter verbessert werden müssen. Dies wird auch Aufgabe des neuen Bundestages sein.

Biggi Bender MdB, Bündnis 90/Die Grünen:

Auf Druck von uns Grünen wurde in dieser Legislaturperiode die Finanzierung der stationären Kinderhospize verbessert. Die Krankenkassen sind nunmehr verpflichtet, 95 Prozent der Kosten (bei Hospizen für Erwachsene sind es 90 Prozent) zu übernehmen. Davor konnten die Kassen die Höhe ihres Zuschusses nach eigenem Gusto festlegen. Den Rest müssen die Hospize selber tragen, zum Beispiel durch Spenden und Ehrenamt. Versicherte haben keinen Eigenanteil mehr zu tragen. Leider wird diese Regelung noch nicht von allen Hospizen umgesetzt. Darum werden wir uns kümmern. Und auch im ambulanten Bereich hinkt die Realität noch der Rechtsgrundlage hinterher. Schon seit 2007 gibt es einen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die SAPV soll die Lebensqualität schwerstkranker Menschen verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung ermöglichen. Besonders soll sie auf die Belange schwerkranker Kinder eingehen. Doch noch immer gibt es Regionen und Landkreise, in denen es keine Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungsanbietern gibt. Das liegt häufig auch daran, dass die örtlichen Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegedienste nicht so vernetzt sind, wie das für eine gute SAPV erforderlich ist. Auf die Förderung solcher regionalen Versorgungsnetze wollen wir in der nächsten Legislaturperiode einen unserer Schwerpunkte setzen.

Heinz Lanfermann MdB, FDP:

Wir wollen die Palliativmedizin und Palliativpflege sowie das Angebot an stationären Hospizen und ambulanten Hospizdiensten insbesondere für schwerstkranke Kinder und Jugendliche weiter ausbauen, damit schweres Leiden so erträglich wie möglich gemacht wird und unheilbar Kranke in Würde sterben können.

Parteiübergreifend wurde 2007 der Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung eingeführt. Bei ihrer Umsetzung sind in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt worden. In immer mehr Regionen ist eine vertragliche Versorgung sichergestellt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Ziel des flächendeckenden Angebots über Verträge der Kassen mit entsprechenden Leistungsanbietern zeitnah erreicht wird.

Bei der Förderung von Hospizen sind neben den Krankenkassen auch die Länder in der Pflicht. Sachsen geht hier mit gutem Beispiel voran.

Dr. Martina Bunge MdB, DIE LINKE:

In der Tat ist die Finanzierung von ambulanten wie stationären Hospizen, ob für Kinder oder Erwachsene, nach wie vor ein Ringen mit viel persönlichem Engagement. Aber immerhin ist auch durch die Mitwirkung der LINKE eine Verbesserung in der Palliativversorgung erreicht worden. Zwar war die gesetzliche Grundlage für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bereits 2007 geschaffen worden, aber es gab und gibt leider bis heute zu wenige Verträge der Krankenkassen dazu. Von Seiten der Politik versuchen wir immer wieder, mehr Verträge einzufordern.

Jens Spahn MdB, CDU:

Wir haben sowohl für den ambulanten als auch den stationären Bereich Finanzierungssysteme, die ständig weiterentwickelt werden. Im stationären Bereich wird sogar routinemäßig jedes Jahr überprüft, ob die Behandlung und Versorgung von Kindern besonders teuer ist. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben Palliativpatientinnen und -patienten, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, einen eigenständigen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung erhalten.

Die Finanzierung der Hospizversorgung erfolgt durch Spenden, ehrenamtliches Engagement sowie Zuschüsse der gesetzliche Krankenversicherung (GKV). In der ambulanten Hospizversorgung zahlt die GKV Zuschüsse zu den Personalkosten. In der stationären Hospizversorgung beträgt der Zuschuss der GKV zu den zuschussfähigen Kosten unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils der Pflegeversicherung 90 Prozent (bzw. 95 Prozent bei Kinderhospizen). Damit wird ein Großteil finanziert.

Wichtig ist uns aber auch, dass Palliativpatienten so viel Zeit wie möglich zu Hause verbringen können. Daher haben wir insbesondere noch einmal die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) vorangetrieben. Es wurden hier zahlreiche kassenartenübergreifende Verträge speziell für die Versorgung von Kindern geschlossen.

Dass wir alles tun müssen, um eine sachgerechte und notwendige Versorgung auch in diesem Bereich sicherzustellen, ist für mich selbstverständlich.

Die komplette Serie bei aponet.de

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