03.09.2013
Heinz Lanfermann MdB, FDP:
Die psychotherapeutische Versorgung als Krankenversicherungsleistung ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Die qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung muss auch zukünftig sichergestellt sein, denn psychische Erkrankungen haben sich in Deutschland zu einer großen Herausforderung entwickelt. Das zeigt eindrücklich die erhebliche Zunahme diagnostizierter psychischer Erkrankungen in den Statistiken der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Auch vor diesem Hintergrund haben wir gesetzliche Anpassungen mit Änderungen bei der Bedarfsplanung für eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen vorgenommen. Von der Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erwarten wir eine Verbesserung der Versorgungssituation. Unter anderem sind die Behandlungsverfahren auch mit Blick auf die langen Wartezeiten zu überprüfen. Dabei muss das Wohl der Patienten unter Berücksichtigung von Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsaspekten im Mittelpunkt stehen. Ebenso wird die Aufnahme weiterer Therapieverfahren zu diskutieren sein.
Dr. Martina Bunge MdB, DIE LINKE:
DIE LINKE hat sich besonders dem Thema psychischer Belastungen am Arbeitsplatz angenommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen immer mehr leisten und werden oft überlastet. DIE LINKE hat sich für eine Anti-Stress-Verordnung eingesetzt, die dazu beitragen soll, den Stress in den Betrieben zu verringern. Darüber hinaus fordert DIE LINKE ein umfassendes Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention. Es kann nicht sein, dass wir nur ein Promill unserer Gesundheitsausgaben für Gesundheitsförderung ausgeben. DIE LINKE fordert einen Wechsel, weg von der vorrangigen Krankheitsbehandlung hin zur Förderung von Gesundheit und damit zur Vermeidung von Krankheit. Die Behandlung ist selbstverständlich von Krankenkassen zu übernehmen und muss vor allem im Bereich Psychotherapie ausgeweitet werden.
Jens Spahn MdB, CDU:
Psychische Erkrankungen sind weltweit auf dem Vormarsch. Darauf muss sich auch das Gesundheitssystem einstellen und wir müssen die Rahmenbedingungen entsprechend weiter entwickeln. Der Schutz insbesondere vor psychischen Erkrankungen ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die weit über das Gesundheitssystem hinausgeht. Wenn eine Behandlung nötig ist, wird diese von den Krankenkassen bezahlt. Dazu haben wir die Rahmenbedingungen in dieser Legislaturperiode noch einmal verbessert. Z.B. werden psychotherapeutische Leistungen jetzt ohne Begrenzung vergütet, also extrabudgetär. Die Versorgung wird sich ebenfalls verbessern durch die von uns in dieser Legislaturperiode schon eingeführte neue Bedarfsplanung und die Möglichkeit, dass psychologische Psychotherapeuten auch die für ärztliche Psychotherapeuten reservierten Sitze besetzen können, wenn sie sonst nicht besetzt würden.
Professor Dr. Karl Lauterbach MdB, SPD:
In Deutschland nimmt die Zahl von diagnostizierten psychisch bedingten Erkrankungen stetig zu. Dies ist auch auf den demografischen Wandel zurückzuführen, der zu einem vermehrten Auftreten neurodegenerativer Erkrankungen führt. Erst jüngst hat die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag ein umfassendes Positionspapier zur Weiterentwicklung der Versorgung psychisch Kranker verabschiedet.
Sie finden die Positionspapiere auf der Internetseite der SPD-Bundestagsfraktion unter der Rubrik Veröffentlichungen.
Kernforderungen sind eine Verbesserung der Erstversorgung sowie ein Ausbau der Kurzzeittherapie. Zudem haben wir uns auch zur Frage der Prävention psychischer Erkrankungen umfassend geäußert. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, die Präventionsmaßnahmen (z.B. am Arbeitsplatz) auf die Lebenswelten der Betroffenen abzustimmen. Vgl.: Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten erhalten – Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren BT-Drs. 17/12818
Biggi Bender MdB, Bündnis 90/Die Grünen:
Die zunehmenden psychischen Belastungen vor allem bei Kindern und Jugendlichen im Schulalter und auch am Arbeitsplatz führen zu psychischen Krisen und Krankheiten. Um dem präventiv entgegen zu wirken, sind eine verstärkte Zusammenarbeit von Schulen mit Beratungsstellen und eine betriebliche Gesundheitsförderung, die sich auch der psychischen Gesundheit der Beschäftigten annimmt, erforderlich. Für die Behandlung bereits ausgebrochener psychischer Erkrankungen brauchen wir mehr kommunale Krisendienste und auch eine engere Zusammenarbeit von psychiatrischen Kliniken und Diensten vor Ort. Die Finanzierung muss teilweise über die Kommunen, zu einem größeren Teil aber über die Krankenkassen erfolgen. Wichtig ist es, diese so auszugestalten, dass keine Konflikte zwischen den beteiligten Kostenträgern und keine Behandlungsunterbrechungen zum Nachteil der Patientinnen und Patienten entstehen. Um bestehende Versorgungslücken zu beseitigen, wollen wir, dass Bund und Länder unter Einbeziehung aller Akteure in der nächsten Legislaturperiode einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen entwickeln.
Die komplette Serie bei aponet.de
Hier finden Sie weitere Folgen der Serie "Bürger fragen, Politiker antworten", sofern bereits veröffentlicht: