SeniorenGesundheit

Überblick zu neuen Gesundheits-Gesetzen für 2015

18.12.2014

Am 1. Januar 2015 traten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Hier finden Sie auf einen Blick wichtige Regelungen aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, die mit dem Jahreswechsel 2015 relevant werden.

Alte Frau (ca. 80) beim Puzzeln mit Frau in den 40ern
Auch in Sachen Pflege hat der Gesetzgeber neue Regelungen zu Jahresbeginn eingeführt.
© Alexander Raths - Fotolia

Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung

Damit soll die gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt werden: Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent (bisher 15,5 Prozent). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte (7,3 Prozent). An die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten tritt ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag des Mitglieds. Jede Krankenkasse entscheidet selbst über seine Höhe. Zukünftig haben Mitglieder durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht.

Erstes Pflegestärkungsgesetz

Damit steigen die Leistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige um insgesamt 2,4 Milliarden Euro pro Jahr. Für die Pflege zu Hause stehen 1,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen profitieren von Leistungsverbesserungen im Umfang von einer Milliarde Euro. Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung erhöhen sich um 0,3 Prozentpunkte. Künftig wird der Beitragssatz 2,35 Prozent und 2,6 Prozent für kinderlose Mitglieder betragen.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung

Die Pflichtversicherungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung steigt mit dem Jahr 2015 auf 54.900 Euro. Diese Grenze dient dazu, festzustellen, wer der Versicherungspflicht unterliegt. Die Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 49.500 Euro, bzw. monatlich 4.125 Euro. Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, erhöht sich auf monatlich 2.835 Euro.

Elektronische Gesundheitskarte

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig verliert die bisherige Krankenversichertenkarte ihre Gültigkeit – dies geschieht unabhängig von dem aufgedruckten Datum.

Überblick hierzu bietet auch die Microsite des Bundesgesundheitsministeriums das-aendert-sich-2015.de.

BMG/RF

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