Haare färben
Platinblond, schokobraun, kastanienrot – wer mit seiner Naturhaarfarbe unzufrieden ist, kann diese theoretisch leicht ändern. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt das jedoch nicht: Eine EU-Richtlinie gibt seit 2011 vor, dass auf allen Verpackungen und im Beipackzettel von Haarfärbemitteln folgender Hinweis stehen muss: "Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt." Der Grund: Bestimmte Haarfärbemittel mit dem Wirkstoff Paraphenylendiamin (PPD) können starke allergische Reaktionen hervorrufen.
"PPD ist in einer Konzentration bis zu zwei Prozent zugelassen, wenn das Produkt zusätzliche Substanzen enthält, die das PPD unschädlich machen. Fehlen diese, kann das nicht nur eine allergische Reaktion, sondern mitunter auch Genschäden hervorrufen", erklärt Dr. Barbara Mühlfeld, Fachärztin für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und Mitglied des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Daher wird im Zweifel nicht nur im Friseursalon nach dem Personalausweis des Kunden gefragt, sondern auch in Drogerien und Supermärkten, die Haarfärbemittel verkaufen.
Ohrlöcher, Piercings & Tattoos
Häufig sieht man schon Mädchen im Kindergarten- oder Grundschulalter mit geschmückten Ohren. In einigen Kulturen ist das Ohrlochstechen sogar bereits bei Säuglingen Tradition. Liegt das Einverständnis der Eltern vor, ist diese Praxis zwar theoretisch erlaubt, aus medizinischer Sicht jedoch umstritten: "Neben den zugefügten Schmerzen besteht ein Infektionsrisiko, denn die schützende Haut wird verletzt. Meist werden Nylonfäden eingelegt. Verwendet man als Platzhalter jedoch Ohrringe aus billigen Legierungen, kann es zu einer Sensibilisierung mit lebenslanger Kontaktallergie kommen", sagt Mühlfeld.
Wie bei Ohrlöchern gibt das Jugendschutzgesetz auch für Piercings und Tätowierungen keine klare Altersgrenze vor. Rechtlich gesehen gilt beides als mutwillige Körperverletzung, die nur straffrei bleibt, weil die betreffende Person den Eingriff wünscht. Ab wann Minderjährige eine solche Einwilligung auch gegen den Willen ihrer Eltern erteilen können, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein seriöses Piercing- oder Tattoo-Studio wird jedoch vor allem bei jüngeren Jugendlichen auf die Zustimmung der Eltern bestehen.
Auch hier sollten die Risiken nicht unterschätzt werden: Durch die Nadel können Nerven sowie die weichen und harten Knorpelstrukturen verletzt werden, was laut Mühlfeld zu starker Narbenbildung mit zum Teil grotesker Entstellung führen kann. Und frische Piercings und Tattoos sind Wunden, die steril abgedeckt werden müssen, bis sie verheilt sind. Auch besteht ein Infektionsrisiko: "Neben der Entzündung mit Hautkeimen können auch systemische Krankheiten wie Hepatitis übertragen werden, wenn die Geräte, mit denen gearbeitet wird, nicht sehr sorgfältig gereinigt werden", sagt Mühlfeld.
Piercingschmuck enthält zudem häufig Nickel und Kupfer und kann aus diesem Grund Kontaktallergien auslösen. Und auch Tätowierfarben können allergische und systemische Reaktionen verursachen: "Hier kann es zu sehr ausgeprägter Narbenbildung im Bereich des Tattoos kommen, vor der dann nicht selten selbst die plastische Chirurgie kapitulieren muss", warnt die Kinder- und Jugendärztin.
Sonnenstudio
Sommerlich gebräunte Haut gilt gemeinhin als Schönheitsideal. Doch wer sich im Sonnenstudio bräunen will, geht ein großes Gesundheitsrisiko ein: Laut Deutscher Krebshilfe verdoppelt sich das Risiko, am besonders aggressiven schwarzen Hautkrebs zu erkranken, wenn Solarien bis zu einem Alter von 35 Jahren regelmäßig genutzt werden. Im Jahr 2009 hat auch der Gesetzgeber reagiert und entschieden, dass Minderjährige keinen Zutritt zu öffentlichen Sonnenstudios erhalten dürfen, auch nicht mit Einverständnis der Eltern.
Natascha Koch