07.02.2019
Seit Anfang 2004 kooperieren die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und der ApothekerverbandNordrhein e.V. bei der Bereitstellung der Grünen Rezepte. Waren es anfangs noch etwa eine Million Grüne Rezepte pro Jahr, so ist die Anzahl in den letzten Jahren jeweils auf über vier Millionen gestiegen. „Das Grüne Rezept ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Therapietreue der Patienten“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des ApothekerverbandsNordrhein.
„Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können ein wichtiger Bestandteil von Therapien sein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der KV Nordrhein. Daher soll die Kooperation zum Grünen Rezept zwischen dem ApothekerverbandNordrhein und der Kassenärztlichen VereinigungNordrhein auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Rezeptfreie Medikamente, die der Arzt auf einem Grünen Rezept verordnet, werden zum Teil von vielen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Ob und in welcher Höhe, haben die Kassen in ihren individuellen Satzungsleistungen geregelt.
Das Grüne Rezept kann außerdem bei der Einkommenssteuererklärung als Quittung eingereicht werden, wenn Patienten ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben sollten. Gesetzlich Krankenversicherte sollten daher ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufbewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können.
NK