Arzneimittel

Apotheken lösen ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten ein

ABDA/NAS  |  22.07.2024

Alle Apotheken in Deutschland können ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten annehmen und einlösen. Bisher war dieses Verfahren nur für gesetzlich Krankenversicherte möglich.

Frau zeigt Apothekerin ihr Smartphone.
Privatversicherte können künftig E-Rezepte per App an ihre Apotheke schicken.
© Drazen Zigic/iStockphoto

Gesetzlich versicherte Patienten müssen mittlerweile nur noch ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke vor Ort abgeben, wenn der Arzt ihnen ein E-Rezept ausgestellt hat. Da Privatversicherte keine eGK besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat.

Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikamentes wird für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt. Das kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, sagt: „Seit Herbst 2022 können Apotheken schon E-Rezepte einlösen, seit Jahresbeginn 2024 lösen sie nun endlich die rosa Papierrezepte in den allermeisten Fällen ab. Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können. Die Apotheken erweitern damit die Einsatzmöglichkeiten für das E-Rezept und ermöglichen Millionen Privatversicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Medikamenten. Wir hoffen, dass die Privatversicherten unser neues Angebot annehmen.“

Gerhard Haas, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS), ergänzt: „Nachdem das E-Rezept für gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit zur Standardverordnung für Arzneimittel geworden ist, freuen wir uns, jetzt auch für Privatversicherte bundesweit die Vorrausetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen zu haben. Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden.“

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