22.07.2014
"Insgesamt dürfte die Zahl sogar noch deutlich höher liegen, weil Rezepturen für Privatversicherte oder auf direkte Nachfrage gar nicht erfasst werden. Das zeigt: Rezepturarzneimittel sind und bleiben eine notwendige Ergänzung zu industriell hergestellten Arzneimitteln", sagte Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. "Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich, zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt."
Der Großteil der 12 Millionen maßgefertigten Medikamente für gesetzlich Versicherte entfiel 2013 auf sogenannte allgemeine Rezepturen (7,8 Mio. Arzneimittel), z.B. Kapseln oder Salben. Jede Apotheke kann solche allgemeinen Rezepturen herstellen. Davon abgegrenzt werden sogenannte Spezialrezepturen, z.B. für die Heroinersatz- oder Krebstherapie sowie die parenterale Ernährung. Auch bei den Spezialrezepturen ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlich hergestellten Rezepturen über den erfassten Werten liegt.
Die Anforderungen an die Herstellung von Rezepturarzneimitteln sind in den letzten Jahren gestiegen. So ist seit 2012 u.a. vorgeschrieben, dass der Apotheker bei jeder einzelnen Rezeptur die Plausibilität der Verordnung überprüfen und dokumentieren muss.
ABDA