14.01.2015
Deutschlands Apotheker begrüßen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan einzuräumen, wenn sie fünf oder mehr Medikamente einnehmen. Der Medikationsplan ist im jetzt bekannt gewordenen Entwurf zum E-Health-Gesetz vorgesehen, das den Nutzwert der elektronischen Gesundheitskarte erhöhen und den Prozess ihrer Weiterentwicklung beschleunigen soll.
Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, sagt dazu: "Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden können." Daher begrüßten die Apotheker den Vorstoß zu einem E-Health-Gesetz und die damit verbundene Absicht, die Vernetzung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen voranzutreiben grundsätzlich. Es sei gut, dass die Apothekerschaft in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar eingebunden werde. Allerdings werde es jetzt sehr darauf ankommen, die relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen. Schmidt sagt weiter: "Die Apothekerschaft hat in Modellprojekten wie ARMIN bereits wertvolle praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. Diese bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein."
Zum Hintergrund: Ein Medikationsplan ist eine Aufstellung, in der alle individuell benötigten Arzneimittel mit den relevanten Einnahmehinweisen aufgeführt sind – sowohl von Ärzten verordnete als auch aus der Selbstmedikation stammende. Das Modellprojekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen) setzt das gemeinsame "Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" von Apothekern und Ärzten mit verschiedenen Modulen zu Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement um.
ABDA