18.07.2012
Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln gehört zu den zentralen Aufgaben von Apotheken. Um das leisten zu können, sind sie gesetzlich verpflichtet, ein Labor zu unterhalten und Ausgangsstoffe, Chemikalien und getrocknete Pflanzenteile zu überprüfen.
Die Arzneimittelsicherheit hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Vor der Abgabe eines Medikaments an den Kunden obliegt daher dem Apotheker die letzte Kontrolle, sagt Dr. Andreas Kiefer. Der Apotheker ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Jedes Jahr überprüfen Apotheken stichprobenartig rund acht Millionen Arzneimittel.
Dazu gehören sowohl Fertigarzneimittel als auch Ausgangsstoffe, Salbengrundlagen und getrocknete Arzneipflanzen. Stellen sie dabei Unstimmigkeiten fest, melden sie diese an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker. Diese erfasst die Meldungen, untersucht das Arzneimittel und informiert die zuständigen Behörden.
Um die Apotheker in ihrer täglichen Praxis in Sachen Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln zu unterstützen, wurde eine Expertengruppe installiert, die DAC/NRF-Kommission. Diese erarbeitet etwa Standardvorschriften, an denen sich die Apotheker bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln orientieren können.
RF