Hanke Huber
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26.08.2024
Erdbestattung
Die klassische Form der Beisetzung ist die Erdbestattung in einem Sarg. Dieser besteht aus abbaubarem Material, meist aus Holz. Man kann zwischen einem Wahlgrab oder einem Reihengrab wählen. Bei Ersterem können Angehörige die Lage und die Größe des Grabs aussuchen, bei Letzterem wird es der Reihe nach vergeben. Eine Variante ist die Beerdigung in einer Gruft.
Feuerbestattung
Auch hier erfolgt die Bestattung in einem Sarg, der gemeinsam mit dem Verstorbenen in einem Krematorium bei fast 1.200 Grad eingeäschert wird. Davor muss eine zweite Leichenschau stattfinden, um den Toten zu identifizieren und die Todesursache zu bestätigen. Nach der Einäscherung haben die Angehörigen je nach Bundesland bis zu sechs Wochen Zeit für die Beisetzung der Urne. Möglich ist dies in einem Grab, einer Säule (Urnenstele), einer Urnenwand (Kolumbarium) oder einem Steinhügelgrab, einer sogenannten Röse. Die Zahl der Einäscherungen übersteigt mittlerweile die der Erdbestattungen.
Varianten der Feuerbestattung
Bei der Seebestattung wird die Urne im Wasser beigesetzt. Sie muss aus einem Material bestehen, das sich schnell auflöst. Bei einer Baumbestattung erfolgt die Beisetzung im Wurzelbereich eines Baumes in einem Friedwald oder einem Ruheforst. Diese Wälder sind als Friedhofsfläche ausgezeichnet. Mehr dazu lesen Sie auf aponet im Artikel: Letzte Ruhe unter Bäumen.
Im Ausland erlaubt
Bei der Weltraumbestattung gelangt ein Teil der Asche meist an Bord einer Trägerrakete in den Weltraum. Das ist etwa in den USA möglich. Eine etwas kleinere Version ist die Nachthimmelbestattung. Hierbei gelangt ein Teil der Asche mit einer Feuerwerksrakete in den Himmel. Ganz ohne Rakete funktioniert die Luftbestattung, die etwa in Frankreich, Tschechien oder der Schweiz geht. Weitere Alternativen in der Schweiz: eine Almwiesen- oder eine Felsbestattung. Bei der Diamantbestattung wiederum entsteht durch hohen Druck aus einem Teil der Asche ein künstlicher
Gesetze
Der Gesetzgeber hat vieles rund um Bestattungen geregelt. So gibt es etwa den Friedhofszwang, der vorschreibt, dass Verstorbene auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Ausnahmen: Baum- und Seebestattung, in manchen Bundesländern darf die Asche des Verstorbenen zudem auf einem speziellen Platz verstreut werden. Außerdem existiert eine Sargpflicht. Diese gilt auch für die Einäscherung. Damit diese durchgeführt werden kann, muss im Übrigen eine Willenserklärung vorliegen.
Fristen
Das Bestattungsgesetz sieht auch bestimmte Fristen vor, die sich jedoch von Bundesland u Bundesland etwas unterscheiden können. Oft müssen Verstorbene innerhalb von 36 Stunden nach dem Tod in eine Leichenhalle oder Kühlkammer gebracht werden. Die Beisetzung soll häufig innerhalb von vier bis acht Tagen nach dem Tod stattfinden, frühesten aber nach 48 Stunden.
Kosten
Die Kosten einer Feuerbestattung liegen in der Regel unter denen einer Erdbestattung. Der Sarg ist weniger massiv und kostet deshalb weniger, der geringere Platz für das Urnengrab ebenfalls. Hinzu kommen in beiden Fällen Kosten für das Bestattungsunternehmen, das sich um den Verstorbenen kümmert und die Trauerfeier organisiert. Ein weiterer Posten: der Grabstein. Können Angehörige die Kosten nicht tragen, kann das zuständige Sozialamt diese übernehmen. Eine anonyme Bestattung ist die günstigste Variante. Nachteil: Es gibt keine Trauerfeier zum Abschiednehmen und Angehörige wissen nicht, wo sich das Grab genau befindet.
Bestattungsverfügung
Urne oder Grab? Trauerfeier: ja oder nein? Welche Musik soll gespielt werden? Wer eigene Wünsche hat, was Art und Umfang der Bestattung angeht, kann dies in einer Bestattungsverfügung festlegen. Eine finanzielle Entlastung für Angehörige bietet ein vorab angelegtes Sparbuch oder eine Sterbegeldversicherung.