Alles auf eine Karte, so lautet der Plan für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Seit sie Anfang des Jahres eingeführt wurde, ist es still um sie geworden. Dabei ist noch viel zu tun, bis alle Pläne umgesetzt sind.
Bisher sind nur reine Verwaltungsdaten auf der eGK gespeichert. Dazu gehören Name, Geburtsdatum und Angaben zur Krankenkasse. Name, Vorname, Krankenversicherungs- und Versichertennummer finden sich auch auf der
Vorderseite der Karte. Verpflichtend: ein Foto des Versicherten, das vor Verwechslungen und Missbrauch schützen soll. Ausnahmen von der Lichtbild- Pflicht gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige oder bewegungsunfähige Versicherte.
Die Rückseite der Karte bietet Platz für die europäische Krankenversicherungskarte, die für eine Behandlung in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sorgt. Der eingebaute Mikrochip bietet Platz für weitere Daten. Zukünftig sollen dort eine elektronische Patientenakte, die Arzneimittel- und Impfdokumentation, Notfalldaten und Informationen zur Organspendebereitschaft gespeichert werden. Die Sicherheit der Daten garantiert eine ständige Weiterentwicklung der Verschlüsselung. Datenschützer kritisieren, dass die Daten dennoch von Dritten eingesehen werden können, da die Kartenlesegeräte an ein Internetähnliches Netz angeschlossen sind. Zudem sei das Auslesen der Notfalldaten zu umständlich.
In jedem Fall entscheidet der Versicherte darüber, was auf seiner eGK gespeichert wird. Der Zugriff auf die Daten ist nur mit einem Heilberufeausweis möglich, den zum Beispiel Ärzte und Apotheker erhalten. Bei allen Daten außer den Notfalldaten muss der Versicherte außerdem durch die Eingabe einer PIN den Zugriff erlauben.
Johanna Magaard