Digitaler Nachlass: Für immer online?

Wer im Internet aktiv ist, hinterlässt zahlreiche Spuren. Was passiert mit diesen Daten nach dem Tod? Das erfahren Sie hier.

Jedes Online-Konto, das zu Lebzeiten eröffnet wird, bleibt bestehen, auch nach dem Tod.
Zugangsdaten und Passwörter sollte man zu Lebzeiten an einem sicheren Ort deponieren. Damit kann man sein digitales Erbe für Hinterbliebene zugänglich machen.
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Jedes Online-Konto, das zu Lebzeiten eröffnet wird, bleibt bestehen, auch nach dem Tod. Die Rechte für diese Konten gehen automatisch an den Erben über. Der Umgang damit stellt diese oft vor eine große Herausforderung: Denn meistens wissen die Hinterbliebenen weder, auf welchen Plattformen der Verstorbene angemeldet war noch welche Zugangsdaten und Passwörter dieser verwendete. Zudem können sie keine Internetrechnungen des Verstorbenen begleichen und wissen nicht, welche kostenpflichtigen Verträge gekündigt werden müssen – zum Beispiel bei der Partnervermittlung oder einer Online-Videothek.

Ist diese Hürde geschafft, ist das E-Mail-Konto an der Reihe. Hier geht alles ein, was für den Erben wichtig sein könnte: Begrüßungsschreiben nach der Aktivierung eines Online-Kontos, Rechnungen und Zahlungserinnerungen. Wer Zugriff auf die E-Mails hat, kann häufig auch die Zugangsdaten für Konten anderer Webseiten herausfinden. Dann kann sich der Erbe mit der "Passwort-Vergessen-Funktion" ein neues Passwort zusenden lassen und anschließend auf die Konten zugreifen.

Zugangsdaten suchen

Auch wenn der Verstorbene seinen digitalen Nachlass nicht geregelt hat, kann es durchaus sein, dass er seine Zugangsdaten dokumentiert hat. Daher gilt es, alle privaten Unterlagen und Dokumente auf dem Computer zu durchsuchen.Voraussetzung dafür ist, dass dieser nicht passwortgeschützt ist. "Ist das der Fall, gibt es Dienstleister, die unter bestimmten Voraussetzungen den Passwortschutz auf einem Gerät umgehen können", sagt Birgit Aurelia Janetzky. Die Diplomtheologin hat jahrelang als digitale Nachlassverwalterin gearbeitet und berät Unternehmen und Verbände zu Themen rund um die Schnittstelle von Mensch, Tod und Internet.

Dokumente besorgen und Anbieter kontaktieren

Sind die Daten nicht auffindbar, können sich die Erben an die Betreiber der Webseiten wenden. Doch die Rechtslage ist unklar, und in der Regel werden die Daten des verstorbenen Nutzers nicht ohne Weiteres herausgegeben. Viele Firmen verlangen neben der Sterbeurkunde auch die Geburtsurkunde und den Erbschein der Hinterbliebenen. Bei sozialen Netzwerken gibt es die Möglichkeit, für die Seite des Verstorbenen einen sogenannten Gedenkstatus auszuwählen, so dass diese erhalten bleibt. Eine Anmeldung über dieses Profil ist dann nicht mehr möglich.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Einige Bestattungsinstitute und andere Unternehmen unterstützen Hinterbliebene bei der Beschaffung von Urkunden oder sind darauf spezialisiert, sämtliche Onlineaccounts des Verstorbenen ausfindig zu machen. Solche Firmen könnten bei der Recherche aber mitunter auf sensible Daten des Verstorbenen stoßen. Daher gilt: "Bei allen Anbietern sollte darauf geachtet werden, welche Qualifikation vorhanden ist, ob Aussagen zum Datenschutz gemacht und die Preise transparent vermittelt werden", warnt Janetzky. Ein Gütesiegel für Online-Nachlassverwalter gibt es bisher nicht.

Alle Zugangsdaten schriftlich festhalten

Der Aufwand zeigt: Am besten kümmert man sich schon zu Lebzeiten um seinen digitalen Nachlass. Notieren Sie Zugangsdaten und Passwörter für alle Online-Konten und regeln Sie in diesem Dokument detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Diese Liste sollten Sie an einem sicheren Ort aufbewahren. Das kann zum Beispiel bei einem Notar, in einem Tresor oder Bankschließfach sein.

Natascha Koch

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