07.12.2015
Ab Mitte 2016 soll mit dem Stammdatenmanagement die erste Online-Funktion der eGK an den Start gehen, so steht es im E-Health-Gesetz. Arztpraxen sollen die auf der Karte hinterlegten Angaben wie Name und Anschrift des Versicherten dann über das Internet mit den Daten der Krankenkassen abgleichen. Dafür müssen die Kartenlesegeräte der Ärzte allerdings zunächst alle an ein sicheres Netz angebunden werden. Die dafür erforderlichen Komponenten könnten nun unter Umständen jedoch nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, weil die zuständigen Partner in der Industrie nicht pünktlich liefern können. Das berichtet die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf interne Unterlagen einer Besprechung, an der neben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unter anderem Vertreter der für die eGK zuständigen Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) teilgenommen haben. Demnach kann die flächendeckende Online-Anbindung frühestens im März 2017 beginnen.
Die Gesellschafter der Gematik sind alarmiert. Kein Wunder, denn für sie sieht das E-Health-Gesetz empfindliche Strafen vor, wenn das Projekt eGK erneut ins Stocken gerät. Neben dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung drohen auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab 2017 Haushaltskürzungen, sollte die im Gesetz verankerten Termine nicht gehalten werden. Die Krankenkassen wollen für die technischen Probleme der Industrie allerdings nicht geradestehen. Verbandschefin Doris Pfeiffer befürchtet, dass die Handlungsfähigkeit GKV-Spitzenverbands etwa bei der Umsetzung der Pflegebedürftigkeit bei Kürzungen im Haushalt gefährdet sei. "Am Ende der Sanktionskette würden die Versicherten und die Beitragszahler anstelle der Industrie büßen."
Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte bereits 2006 eingeführt werden, doch die Selbstverwaltung war zunächst tief zerstritten über das Projekt. Inzwischen haben zwar fast alle Versicherten in Deutschland den neuen Ausweis, doch der unterscheidet sich von seinem Vorgänger bislang nur durch ein Passbild.
sch/PZ