28.12.2011
Kurz vor Silvester stürmen viele Verbraucher in die Geschäfte und decken sich mit Feuerwerkskörpern ein. Grundsätzlich dürfen nur Volljährige Feuerwerkskörper der Klasse II zünden, also die handelsüblichen Silvesterknaller und Raketen. Klasse I bezeichnet Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, die das ganze Jahr erlaubt sind. Für Feuerwerk der Klassen III und IV – Mittel- und Großfeuerwerk – ist eine pyrotechnische Ausbildung notwendig.
Doch warum nicht einfach ein paar Raketen für den nächsten runden Geburtstag oder eine Hochzeit im Sommer aufheben? "Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden", warnt Brandinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Und zwar laut Gesetz den ganzen Tag. Wer an anderen Tagen im Jahr ein Feuerwerk veranstalten möchte, benötigt eine Genehmigung – ansonsten drohen Bußgelder. Den schriftlichen Antrag sollten die Feuerwerk-Fans rund vier Wochen vor dem geplanten Termin stellen. Zuständig sind Ordnungs- oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
RF