Arzneimittel

Gesetzentwurf für Notdienstpauschale in Sicht

21.02.2013

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat gegenüber der Apothekerschaft die Einführung einer Notdienstpauschale bekräftigt und konkretisiert. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs im Gesundheitsministerium, an dem Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, und Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, teilnahmen.

Frau hält Kaspel-Blister und Kassenrezept in der Hand
Die Notdienstpauschale soll über eine Erhöhung des Apotheker-Honorars für jedes auf Rezept verschriebene Arzneimittel aufgebracht werden.
© pix4U - Fotolia

Die jährliche Pauschalvergütung für den Nacht- und Notdienst der Apotheken in Höhe von 120 Millionen Euro soll über eine Erhöhung des Apotheker-Honorars für jedes auf Rezept verschriebene Arzneimittel aufgebracht werden. Derzeit liegt das Festhonorar bei 8,35 Euro pro Arzneimittel. Im Gespräch ist eine Erhöhung um 16 Cent. Die zusätzlichen Mittel sollen gesammelt und dann zweckgebunden an die Apotheken für den Notdienst ausgezahlt werden.

"Wir begrüßen, dass das Ministerium kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen wird", sagte Schmidt nach dem Gespräch. "Gerade für die Apotheken auf dem Lande, die besonders viele Notdienste leisten müssen, sind das gute Neuigkeiten." Kiefer ergänzte: "In den Ländern ist längst anerkannt, dass diese strukturerhaltende Maßnahme die hochwertige und flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung stärkt. Die Landesapothekerkammern stehen bereit, den Apotheken die geleisteten Notdienste zu attestieren, damit auf dieser Basis die Pauschale aus dem Fonds abgerufen werden kann."

Der bundesweite Aktionstag "Wir machen den Tag zur Nacht!" am Donnerstag, 28. Februar 2013, unterstreicht noch einmal die Bedeutung des Notdienstes. Zwischen 12 und 13 Uhr sind alle Apotheken aufgerufen, ihren Service auf den sogenannten "Klappendienst" zu beschränken.

ABDA/RF

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