Arzneimittel

Gibt’s das ohne Rezept?

Peter Erik Felzer  |  15.05.2023

Vier von zehn Medikamenten gehen in der Apotheke ohne ärztliche Verordnung über den "Tresen". Manche davon haben vor einigen Jahren noch ein Rezept benötigt.

Junge Apothekerin, reicht ein Medikament über die Theke.
Manchmal entscheidet die Packungsgröße, ob es ein Medikament mit oder ohne Rezept gibt.
© RossHelen/iStockphoto

Gegen Allergien gibt es viele Medikamente rezeptfrei in deutschen Apotheken. Seit Kurzem auch den Wirkstoff Bilastin. "Im asiatischen Raum und in Australien ist das Medikament schon seit über zehn Jahren ohne Rezept erhältlich. Es liegen also viele Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit vor", erklärte Professor Dr. Ralph Mösges, Hals-Nasen-Ohren-Arzt und Allergologe aus Köln, bei dessen Einführungs-Pressekonferenz in den deutschen Markt.

"Über die Ladentheke"

Für vier von zehn Arzneimitteln, die Apotheken in Deutschland abgeben, benötigen Patienten kein Rezept, so die Statistik. "Sie sind in der Mehrzahl bereits seit vielen Jahren erprobt und aufgrund ihres besonders positiven Nutzen-Risiko-Potenzials nicht rezeptpflichtig", erläutert der Bundesverband der Arzneimittel Hersteller. Diese Präparate tragen auch den Begriff "OTC". Die Abkürzung steht für "over the counter", übersetzt "über die Ladentheke". Die OTC-Präparate darf nur pharmazeutisches Fachpersonal abgeben. Ein sichtbarer Unterschied: Diese Medikamente liegen vielfach offen in Regalen hinter dem Verkaufstisch, während sich rezeptpflichtige Präparate in den typischen Schubladen oder in einem Magazin befinden.

Von rezeptpflichtig zu rezeptfrei: Das geschieht nicht von heute auf morgen. Das sogenannte Switch, also Wechselverfahren bildet den Start, um ein Medikament aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Den Antrag stellt in der Regel ein Pharmaunternehmen. Darüber berät zunächst ein Ausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Gibt dieser grünes Licht, entscheidet das Bundesgesundheitsministerium über eine entsprechende Änderung, der der Bundesrat zustimmen muss. Das klappt nicht immer auf Anhieb, wie das Beispiel des Wirkstoffs Levonorgestrel, besser bekannt als "Pille danach", zeigt. Ein erster Versuch im Jahr 2004 scheiterte. Zehn Jahre später dann der zweite Anlauf. Im März 2015 wurde Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen. Dennoch müssen Apotheker bei der Abgabe intensiver über das Präparat aufklären.

Auch andere Wirkstoffe unterliegen Auflagen. Omeprazol und Pantoprazol, seit 2009 beziehungsweise 2010 aus der Verschreibungspflicht entlassen, wirken effektiv gegen Sodbrennen und hemmen die Produktion von überschüssiger Magensäure. Beide bekommt man jedoch nur in kleineren Packungen und niedriger Dosierung ohne Rezept. Nicht ohne Grund: Bei längerer Einnahme dieser Wirkstoffe steigt das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen. Ähnliches gilt für die Migränemedikamente Sumatriptan, Almotriptan und Naratriptan, die es nur in Packungen mit zwei Tabletten rezeptfrei gibt.

Packungsgröße ist oft entscheidend

Die Packungsgröße ist auch beim Schmerzmittel und Fiebersenker Paracetamol entscheidend. Enthält sie nicht mehr als 10 Gramm des Wirkstoffs, was 20 Tabletten à 500 Milligramm entspricht, benötigt man kein ärztliches Rezept. Für 30 Tabletten geht es dagegen nicht ohne eine ärztliche Verordnung, da eine Einnahme über einen längeren Zeitraum oder in zu hoher Dosierung die Leber schädigen kann. Für Paracetamol-Zäpfchen besteht diese Einschränkung wiederum nicht. Ein anderes Beispiel, bei dem Darreichungsform und Dosierung mit entscheidend sind, ob ein Präparat ein Rezept benötigt oder nicht, stellen Kortison-Präparate dar. Alle benötigen ein Rezept, außer folgende Ausnahmen: Zum einen Cremes mit Hydrokortison. Sie lindern Juckreiz, etwa bei Insektenstichen, wirken gegen Endzündungen der Haut und mildern allergische Reaktionen. Zum anderen kortisonhaltige Nasensprays mit Mometason, Beclometason oder Fluticason. Experten empfehlen ihren Einsatz bei Heuschnupfen.

Unterschiede von Land zu Land

Innerhalb der EU unterscheidet sich die Verschreibungspflicht von Land zu Land. Wer in Italien für Kinder zum Beispiel ein abschwellendes Nasenspray erwerben möchte, muss vorher zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Ähnliches gilt in Dänemark für Ibuprofensaft, der Schmerzen lindert und Fieber senkt. Umgekehrt wechseln manche Wirkstoffe, die vorher rezeptfrei waren, zurück in die Verschreibungspflicht. Dies geschieht möglicherweise mit Nifuroxazid, das bei bakteriell bedingtem Durchfall angewandt wird. Es zählt zu den Antibiotika, deren Einsatz in der Selbstmedikation umstritten ist. Dass das eingangs erwähnte Bilastin inzwischen rezeptfrei in der Apotheke erhältlich ist, hält Experte Mösges für eine gute Entscheidung. Laut Hersteller wirken die Tabletten innerhalb von 30 bis 60 Minuten und lindern die Allergiesymptome für 24 Stunden. Das Medikament ist darüber hinaus sehr gut verträglich: Typische Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Schläfrigkeit, die bei älteren Antihistaminika häufig auftreten, kommen kaum vor. "In Studien hat sich sogar gezeigt, dass Bilastin weniger müde und schläfrig macht als ein Placebo", so Mösges.

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