16.02.2017
Die Qualität der Hilfsmittelversorgung wird sich für die Patienten in Deutschland leicht verbessern. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV) anlässlich der Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Bundestag. Das Gesetz tritt nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, es bedarf keiner Zustimmung durch den Bundesrat.
Das neue Gesetz verpflichtet den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen, das Hilfsmittelverzeichnis bis zum 31. Dezember 2018 grundlegend zu aktualisieren. Hier sind fast alle Hilfsmittel aufgelistet, die die Krankenkassen bezahlen. Enthalten sind auch Mindestanforderungen an die Qualität der Hilfsmittel und der mit ihnen verbundenen Dienstleistungen. Das überarbeitete Verzeichnis wird diese Mindestanforderungen auf den aktuellen Stand der medizinisch-technischen Erkenntnisse bringen. Zudem sollen die Krankenkassen künftig bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel neben dem Preis auch Anforderungen an die Qualität der Produkte und der damit verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen. Weiterhin werden die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihre Versicherten besser zu beraten. Insbesondere bei Hilfsmitteln, die zuvor genehmigt werden müssen. Zudem festigt das Gesetz die sozialrechtliche Einordnung von Verbandmitteln und führt eine neuartige Überwachung der Präqualifizierungsstellen sowie erweiterte Dokumentationspflicht ein.
„Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen", sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Inwieweit die Versicherten dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müsse abgewartet werden. „Wir werden das in der Praxis eng begleiten und gegebenenfalls weitere Vorschläge machen“, sagt Becker. Bei den Verbandmitteln freue sich der DAV für die Patienten, dass bewährte Produkte zur Wundbehandlung weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden, um Risiken von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten zu minimieren. Leider nehme laut Becker jedoch die Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung zu. So soll die Überwachung der Präqualifizierungsstellen geändert werden, womit ein funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht werde. Die neue Dokumentationspflicht bei der Beratung bringe Beckers Ansicht nach nur Mehraufwand, aber keinen Zusatznutzen.
ABDA/BMG/NK