02.11.2016
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2017 bleibt bei 1,1 Prozent. Er dient den Krankenkassen als Richtwert bei der Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze. Der Wert wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung errechnet. Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe mache der stabile durchschnittliche Zusatzbeitrag deutlich, dass die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell auf einem sicheren Fundament stehe.
Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, über welche Finanzreserven sie verfügt und welche weiteren Leistungen sie anbietet. Die derzeit 117 Krankenkassen verfügten zur Jahresmitte 2016 über Finanzreserven von insgesamt ca. 15,1 Mrd. Euro, die sich im weiteren Jahresverlauf 2016 noch deutlich erhöhen werden.
Erhöht eine Krankenkasse ihren individuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.
Hier bei aponet.de finden Sie eine Übersicht über die jeweils aktuelle Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge.
RF