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23.08.2016
Wer krank wird, möchte vor allem eines: möglichst schnell wieder gesund werden. Dauert eine Krankheit aber länger, geht es neben der medizinischen Versorgung immer auch um die Frage der finanziellen Sicherheit. Schließlich laufen Miete, Lebenshaltungskosten und andere finanzielle Verpflichtungen weiter. Damit die Existenzgrundlage während der Krankheitsdauer gesichert bleibt, informieren Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) am 25. August am Lesertelefon.
Insgesamt 78 Wochen sind krankenversicherte Angestellte finanziell abgesichert, wenn sie arbeitsunfähig sind. In den ersten sechs Wochen beziehen sie ihr Gehalt vom Arbeitgeber, bevor danach für die folgenden maximal 72 Wochen die Krankenkasse einspringt. Die Höhe des Krankengelds ist begrenzt: Mit 70 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen, maximal aber 90 Prozent des Nettogehalts, fällt das Krankengeld niedriger aus als das gewohnte Einkommen. Dafür müssen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Beiträge für die Krankenversicherung gezahlt werden.
Das Recht auf Krankengeld ist gesetzlich verankert und klar geregelt. Doch auch die Betroffenen müssen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. So verpflichtet sie der Gesetzgeber zu einer umfassenden Mitwirkungspflicht: Zunächst muss ein Betroffener lückenlos nachweisen, dass er arbeitsunfähig ist, indem er sich um eine so genannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmert. Der Arzt muss spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankschreibung ausstellen. Eine rückwirkende Bescheinigung wird von den Krankenkassen nicht anerkannt.
Wer stellt den Antrag auf Krankengeld – und wann genau muss das geschehen? Was passiert, wenn es zu einer Lücke bei der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kommt? Wie erfährt die Krankenkasse von der Höhe meines Einkommens? Muss ich einen Reha-Antrag stellen, wenn die Krankenkasse das verlangt? Kann ich in den Urlaub fahren, während ich Krankengeld beziehe? Was geschieht, wenn ich nach 78 Wochen immer noch nicht arbeiten kann? Antworten auf Ihre Fragen rund ums Thema Krankengeld gibt es am Lesertelefon – von Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Am Telefon unter 0800 – 5 33 22 11:
- Daniel Eberlein, Experte für Sozial- und Krankenversicherungsrecht
- Ariane von Bielinski, Juristin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Sven Ronny Pfeifer, Experte für Sozial- und Krankenversicherungsrecht
- Sascha Meier, Experte für Sozial- und Krankenversicherungsrecht