Beratung

Lieferengpässe bei Medikamenten: Rezepte rechtzeitig bestellen und einlösen

NAS  |  16.12.2024

Wer regelmäßig Medikamente benötigt, sollte spätestens jetzt prüfen, ob der Vorrat für die Feiertage und den Jahreswechsel noch ausreicht. Darauf weist die Landesapothekerkammer Hessen angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln und vielen geschlossenen Arztpraxen zwischen den Jahren hin.

Frau mit Tabletten in der Hand.
Patienten, die dauerhaft Medikamente einnehmen, prüfen am besten schon jetzt ihre Vorräte.
© Aum racha/iStockphoto

Häufig schließen Arztpraxen zwischen den Jahren, daher rät Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, sich rechtzeitig um die Verschreibung notwendiger Medikamente zu kümmern und diese in der Apotheke vor Ort einzulösen. Da es immer wieder zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln kommt, ist es ratsam, sich gerade vor den Feiertagen nicht erst um ein neues Rezept für die Dauermedikation kümmern, wenn man die letzte Tablette eingenommen hat. Denn in einigen Fällen erfordert die Beschaffung einen erhöhten Zeitaufwand, beispielsweise wenn eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich ist oder wenn das Medikament importiert werden muss. Von Lieferengpässen betroffen sind immer wieder unterschiedliche Wirkstoffgruppen wie zum Beispiel Blutdrucksenker, Antibiotika und Schmerz- oder Erkältungsmittel.

Gültigkeitsdauer von Rezepten beachten

Seit dem 1. Januar 2024 erhalten gesetzlich Krankenversicherte anstelle des bekannten rosa Rezepts das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente. Dieses kann innerhalb von 28 Tagen auf Kosten der Krankenkasse eingelöst werden. Der Patient muss im Regelfall nur eine geringfügige Zuzahlung leisten. Das Rezept ist zwar auch nach Ablauf dieser Frist noch zwei weitere Monate gültig, die Kosten für das Arzneimittel trägt der gesetzlich Versicherte dann aber komplett allein. Ebenfalls drei Monate gültig sind Rezepte für Privatversicherte, die mittlerweile auch als E-Rezept ausgestellt werden können. Auch Verordnungen für Hilfsmittel wie Bandagen oder Kompressionsstrümpfe müssen binnen 28 Tagen eingelöst werden. Darüber hinaus gibt es besondere Verordnungen mit kürzerer Gültigkeit. So sind Rezepte für Betäubungsmittel zum Beispiel sieben Tage gültig, Entlassrezepte, die manche Patienten am Ende eines Krankenhausaufenthalts erhalten, einschließlich des Verschreibungsdatums nur drei Tage. Die Apotheke vor Ort informiert bei Unsicherheiten, ob ein Rezept noch gültig ist.

Übrigens: An den Feiertagen, in der Nacht und am Wochenende sind der ärztliche Notdienst (Tel. 116 117) und der Apothekennotdienst für Notfälle da. Die nächstgelegene Notdienstapotheke finden Sie auf aponet.de.

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