01.10.2012
Seit Mitte Juni ist eine neue Fassung der Apothekenbetriebsordnung in Kraft. Diese ist die gesetzliche Grundlage für den täglichen Apothekenbetrieb. Welche Änderungen sich daraus für die Apotheken vor Ort ergeben, darüber informiert Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, in der aktuellen Ausgabe der Neuen Apotheken Illustrierten vom 1. Oktober 2012.
Unterm Strich sind durch die neue Version der Apothekenbetriebsordnung die Anforderungen an die einzelne Apotheke gestiegen. So ist zum Beispiel festgeschrieben, dass jede Apotheke ein Qualitätsmanagementsystem einführen muss. Schmidt: "Damit soll erreicht werden, dass die Leistungen aller Apotheken auf einem konstant hochwertigen Niveau bleiben." Eine weitere Herausforderung für die Apotheken dürften die gestiegenen bürokratischen Anforderungen sein. "So muss die Apotheke beispielsweise einen schriftlichen Hygieneplan aufstellen, für jede einzelne Rezeptur eine Herstellungsvorschrift anfertigen und dabei unter anderem die Plausibilität der ärztlichen Verordnung überprüfen."
Einige Apotheken werden auch umbauen müssen. So fordert die neue Apothekenbetriebsordnung etwa eine verbesserte Diskretion bei der Beratung. Schmidt: "Das merken Patienten zum Beispiel an Umbauarbeiten wie Trennwände oder Markierungen auf dem Boden. Ein separates Beratungszimmer ist jedoch nicht verpflichtend." Außerdem muss für Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit gewährleistet sein. So muss eine Treppe vor der Eingangstür durch eine Rampe erweitert oder ersetzt werden. Apropos Beratung: Die neue Betriebsordnung legt zudem fest, dass der Apotheker jedem Patienten ein individuelles Beratungsangebot machen wird und über Neben- und Wechselwirkungen, die Aufbewahrung und die Entsorgung der Arzneimittel informiert, erklärt Schmidt.
NAI