Natascha Koch
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05.10.2021
Festgelegt hat diese erweiterten Vorsorgeleistungen der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die Leistungen gelten ab sofort und können von den Versicherten auf Wunsch ohne eigene Kosten in Anspruch genommen werden. Konkret geht es um folgende Untersuchungen und Angebote:
1. Erweitertes Neugeborenen-Screening
Mithilfe des Neugeborenen-Screenings, bei dem einige Tropfen Blut (meist aus der Ferse) untersucht werden, können seltene angeborene Erkrankungen bereits in den ersten Lebenstagen entdeckt werden. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst jetzt auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit. Somit kann zukünftig schneller mit der Behandlung des Kindes begonnen werden. Die SMA ist eine neuromuskuläre Erkrankung, bei der die motorischen Nervenzellen im Rückenmark absterben. Für die schwerste Form stehen Arzneimittel als zur Verfügung. Bei der Sichelzellkrankheit sind die roten Blutkörperchen (Erythrozyten) sichelförmig verkrümmt und können ihre Aufgabe, den Sauerstoff zu transportieren, nicht gut erfüllen. Unbehandelt kann dies zu gravierenden Schäden an lebenswichtigen Organen und zum Tod führen.
2. Tests auf Hepatitis B und C
Alle Versicherten haben ab dem Alter 35 Jahre einen Anspruch auf einen sogenannten „Check-Up“ alle drei Jahre. Dieser beinhaltet jetzt auch den Test auf Hepatitis B und C (aponet.de berichtete). Damit können Infektionen erkannt werden, die häufig symptomlos verlaufen. Spätfolgen einer unbehandelten chronischen Hepatitis wie Leberzirrhose oder Leberkrebs lassen sich durch eine Therapie mit antiviralen Medikamenten sehr wirksam verhindern.
3. Neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie
Krankenkassen bezahlen ab sofort auch eine sogenannte gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung. Dabei können betroffene Personen erste Erfahrungen eines Gruppenaustauschs sammeln und prüfen, ob eine solche Therapie für sie infrage kommen könnte. Therapeuten informieren dabei in bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten oder in bis zu acht Sitzungen à 50 Minuten über psychische Störungen sowie über Arbeitsweise und Wirkmechanismen, Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Gleichzeitig geht es aber auch um eine erste Symptomlinderung. Dafür ist kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen notwendig.