Gesundheit

Neuregelung zur Organspende tritt in Kraft

19.07.2013

Am 1. November 2012 tritt die Neuregelung des Transplantationsgesetzes in Kraft. Darin wird die bisherige "erweiterte Zustimmungslösung" bei der Organspende durch die "Entscheidungslösung" ersetzt. Die Voraussetzungen für eine Organspende bleiben dieselben.

Zwei junge Menschen zeigen ihre Organspendeausweise.
Organspendeausweise versenden in Zukunft auch die Krankenkassen.
© Techniker Krankenkasse

Nach wie vor ist das Spenden von Organen nur möglich, wenn der Hirntod des Verstorbenen nachweislich festgestellt wurde und eine Zustimmung vorliegt. Neu ist, dass die Krankenversicherungen ihre Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in regelmäßigen Abständen auffordern, eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen. Dazu versenden die Krankenkassen Informationsmaterialien und Organspendeausweise an ihre Versicherten. Ob man sich zur Organ- und Gewebespende erklärt, bleibt weiterhin freiwillig. Ist im Falle einer Organspende keine Entscheidung dokumentiert, werden die Angehörigen gefragt, ob sie im Sinne des Verstorbenen einer Organ- oder Gewebespende zustimmen oder nicht.

Bislang haben nur relativ wenige Menschen ihren Willen zur Organspende schriftlich festgehalten. Nach Erfahrungen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) sind es in neun von zehn Fällen die Angehörigen, die nach dem vermuteten oder mündlich geäußerten Willen des Verstorbenen eine Entscheidung treffen. "Wer sich hingegen selbst zu Lebzeiten entscheidet, sorgt für Klarheit und entlastet seine Angehörigen", betont Professor Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand DSO.

Alle Fragen rund um die Gewebe- und Organspende beantwortet das Infotelefon Organspende. Die gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Umfangreiche Informationen sind zudem abrufbar unter www.organspende-info.de und www.dso.de.

DSO/RF

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