13.03.2015
Die „Pille danach“ ein Notfall-Medikament. Sie ist für Frauen, die nach ungeschütztem Sex eine ungeplante Schwangerschaft verhindern wollen. Die Wirkung beruht auf der Hemmung oder Verzögerung des Eisprungs. Die „Pille danach“ ist daher nur wirksam, wenn sie rechtzeitig vor dem Eisprung angewendet wird. Ist der Eisprung bereits erfolgt, kann trotz Einnahme eine Schwangerschaft zustande kommen, zumal die Spermien etwa fünf Tage überlebens- und befruchtungsfähig sind. Es gilt die Devise: Je schneller die „Pille danach“ nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr verwendet wird, desto sicherer ist sie. Präparate mit Levonorgestrel sind bis maximal 72 Stunden nach dem Sex wirksam, die Ulipristal-haltige „Pille danach“ bis zu 120 Stunden.
Es ist von Vorteil, wenn Patientinnen die „Pille danach“ persönlich verlangen. So kann der Apotheker sicherstellen, dass das Medikament auch wirklich für den Notfall bestimmt ist und die Einnahme unbedenklich ist. Wird zum Beispiel der Partner geschickt, kann die Ausgabe des Präparats verweigert werden. Bei minderjährigen Patientinnen entscheidet der Apotheker nach Einzelfall, ob er die Abgabe verantwortet oder zum Arztbesuch rät.
Frauen, die die „Pille danach“ verlangen, nennen dem Apotheker am besten auch andere, bereits eingenommene Arzneimittel, da manche von ihnen die Wirksamkeit der „Pille danach“ hemmen. Dazu zählen bestimmte Psychopharmaka, Antiepileptika und Antibiotika. Apotheker können zudem über die Nebenwirkungen aufklären. Typisch sind Übelkeit, Erbrechen Schwindel, Bauch- und Unterleibsschmerzen. Falls sich die Patientin innerhalb von drei Stunden nach Einnahme des Präparats erbricht, muss umgehend eine weitere „Pille danach“ eingenommen werden.
Die „Pille danach“ ist kein dauerhaftes Verhütungsmittel. Die „Anti-Baby-Pille“ muss auch nach der Einnahme einer „Pille danach“ weiter eingenommen werden. Zusätzlich ist es ratsam, bis zur nächsten Monatsblutung mit einer Barrieremethode zu verhüten, beispielsweise mit Kondom. Wer unsicher bei Fragen der Verhütung ist, kann sich vom Apotheker beraten lassen. Dies kann auch diskret, z.B. ungestört in einem separaten Raum geschehen, so die Apothekerkammer Hamburg.
AK Hamburg/FH