03.02.2015
An Krebs erkrankte Patienten benötigen für ihre Behandlung oftmals hoch wirksame, speziell angefertigte Rezepturen aus der Apotheke, erläutert Annkathrin Fischer, Pressesprecherin des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz e. V. - LAV anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar.
„Die Kranken sind oft auf eine hochkomplexe Zusammenstellung verschiedener Wirkstoffe angewiesen", erklärt Fischer. Diese würden vom Arzt auf das Körpergewicht oder die Körperoberfläche des Patienten abgestimmt verordnet und eigens in der Apotheke angefertigt. Die Rezepturherstellung erfordere ein großes Maß an Sorgfalt, denn eine Fehldosierung könne bei den stark wirksamen Substanzen gravierende Nebenwirkungen zur Folge haben, so die Apothekerin weiter. Die Rezepturen aus der Apotheke könnten helfen, dass der Krebspatient zuhause bei seiner Familie weiterbehandelt werden kann. "Jeder Krebspatient ist froh, wenn er das Krankenhaus verlassen darf. Er gewinnt so ein Stück Normalität zurück, auch wenn der Mensch starke Medikamente benötigt", sagt Fischer.
Zur Herstellung von Arzneimitteln, die über Infusionen oder Injektionen in den Körper gelangen, muss die herstellende Apotheke besondere Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen. Annkathrin Fischer: „Solche Apotheken müssen beispielsweise einen sogenannten Reinraum mit Sicherheits-Schleusen für die speziell geschulten Mitarbeiter vorweisen. Die Investitionen für diese apothekerliche Dienstleistung für Schwerkranke liegen im sechsstelligen Bereich. Darum sind spezialisierte Apotheken für solche Rezepturen zuständig.“
LAV RLP/RF