13.07.2017
Frauen im gebärfähigen Alter, die mit dem Wirkstoff Valproat oder ähnlichen Substanzen behandelt werden, bekommen künftig immer eine Patientenkarte dazu. Diese Karte macht auf das fruchtschädigende Risiko des Arzneistoffs aufmerksam.
Mit der Patientenkarte als Bestandteil jeder Packung führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ein. Insbesondere Schwangere, weibliche Jugendliche und Frauen im gebärfähigen Alter sollen dadurch regelmäßig und unmittelbar im Zusammenhang mit der Einnahme des Arzneimittels über die Risiken informiert werden, die für das ungeborene Kind bestehen, wenn es im Mutterleib mit Valproat in Kontakt kommt.
Medikamente mit dem Wirkstoff Valproat verschreibt der Arzt zur Behandlung von Epilepsie oder manischen Episoden bei bipolaren Störungen. Schon länger ist das fruchtschädigende Risiko dieses Wirkstoffs bekannt. Es kamen Hinweise dazu, dass er zu schwerwiegenden Entwicklungsstörungen (z.B. verminderter IQ, Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS) bei Kindern führen kann, die im Mutterleib Valproat ausgesetzt waren. Bereits im November 2014 hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) entschieden, dass Valproat enthaltende Arzneimittel nur noch dann bei Schwangeren, weiblichen Jugendlichen und Frauen im gebärfähigen Alter anzuwenden seien, wenn andere Arzneimittel nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden.
RF