07.11.2018
Wer dauerhaft verschreibungspflichtige Medikamente einnimmt, darf durch die anfallenden Kosten nicht übermäßig finanziell belastet werden. Deswegen gibt es eine Höchstgrenze, bis zu der die Gebühren vom Patienten übernommen werden müssen. Wird sie überschritten, können sich Patienten von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen
Sobald der Eigenanteil der Zuzahlungen wie Rezeptgebühren, Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha und anderes die Belastungsgrenze übersteigt, können Patienten einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diese Grenze wird individuell berechnet. Sie richtet sich nach dem Haushalts-Bruttoeinkommen wie zum Beispiel dem Gehalt oder der Rente. Die Belastungsgrenze für alle im Haushalt lebenden Personen liegt jährlich bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte. Für Patienten, die von einer chronischen Krankheit betroffen sind, gilt eine Grenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens. Mit dem Zuzahlungsrechner auf aponet.de lässt sich ganz leicht herausfinden, ob Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können. Lagen die Zuzahlungen zum Zeitpunkt der Befreiung bereits über der Belastungsgrenze, werden diese auch rückwirkend erstattet.
Tipp: Quittungen und Belege sammeln
Neben Einkommensnachweisen benötigen Patienten zur Befreiung alle Belege und Quittungen über geleistete Zuzahlungen. Besonders wichtig ist dabei, dass die Belege immer den korrekten und vollständigen Namen des Versicherten enthalten. Hier ist die Apotheke vor Ort gern behilflich, die richtigen und vollständigen Belege zu sammeln und zusammenzustellen. Patienten mit Stammapotheke und Kundenkarte haben jederzeit die Möglichkeit, eine Auflistung ihrer Zuzahlungen erstellen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Patienten mit der Speicherung ihrer Arzneimitteldaten einverstanden sind.
Befreiung ist auch im Vorfeld möglich
Einige Patienten, die etwa chronisch krank sind, wissen bereits im Vorfeld, dass ihre Zuzahlungen regelmäßig über der Belastungsgrenze liegen. Diese Patienten haben die Möglichkeit, den entsprechenden Grenzbetrag im Voraus an ihre Krankenkasse zu entrichten und im Anschluss eine Befreiung zu erhalten. Das Sammeln von Quittungen und Belegen entfällt in diesem Fall. Die sogenannten Mehrkosten werden von der Zuzahlungsbefreiung allerdings nicht berührt: Liegt der Preis eines Medikaments über dem von der Krankenkasse erstatteten Festbetrag, muss der Patient weiterhin für die Differenz zwischen Festbetrag und tatsächlichem Preis aufkommen.
AK Niedersachsen/NK